16.12.2014 – 09:05
Freiburg (ots) – Ein 55-jähriger Kraftfahrer aus dem Hochschwarzwald erschien nach Vorladung am 15.12.2014 gegen 10:40 Uhr bei der Verkehrspolizeidirektion Freiburg. Grund hierfür sind Ermittlungen nach einem von ihm verursachten Verkehrsunfall Anfang Oktober. Die Fahrerkarte sollte ausgelesen werden. Bei dem Einbestellten wurde während des Gesprächs Atemalkohol festgestellt. Ein kurz danach durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Da er sich als Fahrer mit seinem Kraftahrzeug zum Termin bei der Polizei begab, muss er sich nun nicht nur wegen dem Verursachen eines Verkehrsunfalles sondern auch wegen dem Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinwirkung verantworten, was bei seinem gemessenen Alkoholwert mit einem Bußgeld von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot sowie mit zwei Punkten in Flensburg geahndet wird.
CZ
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