IM-MV: Polen übersendet deutsche Fassung des beschlossenen polnischen Kernenergieprogramms

16.12.2014 – 14:51

Schwerin (ots) – Auf der Grundlage des am 28. Januar 2014 vom Ministerrat der Republik Polen angenommenen nationalen Kernenergieprogramms beabsichtigt Polen, in die eigenständige Nutzung der Kernenergie einzusteigen.

Der Entwurf des Kernenergieprogramms wurde einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen, an der sich die deutsche Öffentlichkeit und verschiedene deutsche Behörden“ class=“pm_ref_link“ href=“/stichwort/behoerden/690″>Behörden beteiligt hatten. Polen ist verpflichtet, die Ergebnisse zu veröffentlichen. Daher wurden das beschlossene polnische Kernenergieprogramm und die zusammenfassende Erklärung nunmehr auf Deutsch zur Verfügung gestellt und können von der deutschen Öffentlichkeit eingesehen werden.

Polen will in die eigenständige Nutzung der Kernenergie einsteigen. Mit dem im Januar 2014 angenommenen polnischen Kernenergieprogramm werden der Umfang und die Struktur der Maßnahmen vorgestellt, die für den Einstieg in die eigenständige Kernenergienutzung vorzunehmen sind, um einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Kernkraftwerke, die Abwicklung nach Ende des Betriebs sowie die Sicherheit beim Umgang mit abgebrannten Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen zu gewährleisten.

In der Zeit vom 5. Oktober 2011 bis zum 4. Januar 2012 konnten die deutsche Öffentlichkeit und deutsche Behörden Stellungnahmen bzw. Eingaben zum polnischen Kernenergieprogramm einreichen. Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Vereinigungen und Behörden Gebrauch gemacht. Das am 28. Januar 2014 angenommene polnische Kernenergieprogramm, die zusammenfassende Erklärung sowie der Umweltbericht können über die Internetseite des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern www.mv-regierung.de/im abgerufen werden. Die Dokumente sind unter „Themen“ und „Strahlenschutz“ eingestellt.

In der Zeit vom 5. Januar 2015 bis 19. Januar 2015 können die Unterlagen auch im Innenministerium, Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin, Raum 1.A.02, eingesehen werden (für den Zugang zum Ministerium ist ein Ausweisdokument mitzubringen).

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
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Quelle: news aktuell / dpa