15.12.2014 – 12:30
Rüsselsheim (ots) – Seinen Verwandten musste ein 28 Jahre alter Mann nach seiner Verhaftung am frühen Samstagmorgen (13.12.) danken. Eine Streife der Polizeistation hatte den Rüsselsheimer gegen 5.15 Uhr an seiner Wohnanschrift aufgrund eines Haftbefehls festgenommen. Der Gesuchte war durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Körperverletzung zur Fahndung ausgeschrieben worden. Die Polizisten stellten ihn vor die Wahl, 110 Tage Haft oder Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro. Der 28-Jährige entschied sich für Letzteres, konnte jedoch nur 2.300 Euro aufbringen. Die Haftanstalt vor Augen, sprangen jedoch die Verwandten ein und zahlten die verbliebenen 1.000 Euro.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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