BPOLI LUD: Mitfahrgelegenheit oder Schleusung?

15.12.2014 – 15:52

Görlitz (ots) – In der Nacht zu Sonntag ist an der Autobahnanschlussstelle Görlitz ein polnischer Ford Mondeo durch eine Streife der Bundespolizei angehalten worden. Als Fahrer saß ein 23-jähriger Mann aus Polen hinter dem Lenkrad, der von seiner polnischen Schwiegermutter (44) als Beifahrerin begleitet wurde. Auf der Rücksitzbank hatte eine russische Frau (32) und deren Ehemann (45) Platz genommen. Wie sich heraus stellte, war das Ehepaar nicht im Besitz von Aufenthaltstiteln. Es wurde wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik angezeigt, später zur Zentralen Ausländerbehörde nach Chemnitz entlassen. Zum Vorwurf des Einschleusens gaben Fahrer und Beifahrerin zu Protokoll, dass es sich bei den russischen Passagieren sinngemäß um Personen handele, welche die Mitfahrt über eine Mitfahrzentrale gebucht hatten. Inwiefern die beiden dennoch möglicherweise als Schleuser strafbar handelten, muss abschließend ermittelt werden.

Die Bundespolizei rät in diesem Zusammenhang: Mitfahrer genau prüfen!

Schleuser missbrauchen auch Online-Mitfahrzentralen für ihre Zwecke. Um als Fahrer oder Passagier Kosten zu sparen, nutzen immer mehr Menschen den Service von Mitfahrzentralen. Doch wer Fremde mitnimmt, sollte grundsätzlich vorsichtig sein! Schließlich nutzen Kriminelle auch Mitfahrzentralen, um Menschen illegal in Länder der Europäischen Union zu schleusen. Wer als unbedarfter Autofahrer eine geschleuste Person mitnimmt, gerät schnell in den Verdacht einer strafbaren Handlung. Festnahmen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren können die unangenehme Folge sein.

Um einer Selbstgefährdung zu entgehen, sollten Kraftfahrer, die grenzüberschreitend unterwegs sind, sich ihre Mitfahrer bzw. Kontaktpersonen vor Fahrtantritt bzw. Mitnahme genau ansehen. Denn Anbieter von solchen Mitfahrgelegenheiten sind besonders gefährdet, von Schleusern missbraucht zu werden. Sofern der Verdacht besteht, dass es sich um eine geplante Schleusung handeln könnte, sollte darauf bestanden werden, dass sich potenzielle Mitfahrer entsprechend ausweisen.

Doch wie erkennt man einen möglichen Schleusungsversuch? * Die Kontaktaufnahme zum Fahrer erfolgt nicht durch die Mitfahrer selbst, sondern durch eine dritte Person, den Vermittler.

* Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die Fahrtkosten zu Beginn der Reise bzw. am Zielort.

* Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem Fahrer zu verständigen.

Was tun bei verdächtigen Mitfahrern? * Haben Sie den Verdacht, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten Sie darauf bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass bzw. Personalausweis ausweisen. Teilen Sie dies dem Vermittler möglichst bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit.

* Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, nehmen Sie Abstand von einer Mitnahme dieser Personen und informieren Sie die Polizei.

* Haben Sie trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem Aufenthalt der Mitfahrer, sollten Sie ebenfalls von einer Mitnahme der Personen absehen und die Polizei benachrichtigen.

* Verständigen Sie die Polizei in Deutschland über den polizeilichen Notruf 110 oder die Bundespolizeihotline 0800 / 6 888 000.

* Wenden Sie sich im Ausland an den dortigen Polizeinotruf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa