14.12.2014 – 13:36
Hamburg (ots) – Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – Einsatz der Bundespolizei in der S-Bahnstation Berliner Tor-
Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei hatte ein alkoholisierter Fahrgast (m.33) am 12.12.2014 gegen 22.30 Uhr in einer fahrenden S-Bahn zwischen den Stationen Hauptbahnhof und Berliner Tor gegen das Alkoholkonsumverbot verstoßen. Nachdem DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter den Fahrgast auf das Verbot hingewiesen hatten reagierte der 33-Jährige umgehend ausfallend und aggressiv. Da sich der Mann nicht ausweisen wollte wurde die Bundespolizei angefordert. Im S-Bahnhaltepunkt Berliner Tor bedrohte der Beschuldigte eingesetzte Bundespolizisten, rief mehrfach lautstark eine verfassungswidrige Parole und zeigte durch Anheben des rechten Armes eine verfassungswidrige Grußform. Mehrere Fahrgäste beobachteten am Bahnsteig fassungslos den Vorfall.
Gegen den serbischen Staatsangehörigen leiteten Bundespolizisten ein Strafverfahren (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) ein. Der Beschuldigte (33) aus Neugraben-Fischbek ist polizeilich bekannt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Beschuldigte entlassen.
Bundespolizeiinspektion Hamburg
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Rüdiger Carstens
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