LKA-MV: Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

11.12.2014 – 15:45

Rampe (ots) – Am gestrigen Tag haben sich im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Einladung der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Führungskräfte von Polizei und Staatsanwaltschaften, sowohl von polnischer als auch von deutscher Seite, zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zusammengefunden.

Teilnehmer dieser Veranstaltung waren neben dem Abteilungsleiter Polizei im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Inspekteur der Polizei M-V auch der Kommandant der westpommerschen Polizei aus Stettin, der Appellationsstaatsanwalt und Vertreter der Bezirksstaatsanwalt aus Stettin, der Kommandant der Einheit See des polnischen Grenzschutzes, ein Vertreter der Hauptkommandantur der polnischen Polizei in Warschau (Büro für internationale polizeiliche Zusammenarbeit) sowie der Direktor des Landeskriminalamtes M-V, der Polizeipräsident des PP Rostock, der Polizeipräsident des PP Neubrandenburg, der Leiter des Landeswasserschutzpolizeiamtes M-V, Vertreter der Staatsanwaltschaften in M-V sowie der Generalstaatsanwaltschaft Rostock wie auch der Präsident der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt.

Jährlich wiederkehrend wurde mit der gestrigen Veranstaltung bereits zum 5. Mal in dieser Form ein Resümee zur bisherigen Zusammenarbeit gezogen, zugleich jedoch auch die künftige gemeinsame Ausrichtung mit den aktuellen Herausforderungen besprochen.

Im Rahmen des regelmäßigen Austausches mit der polnischen Seite berieten gestern Führungskräfte von Polizei und Justiz, sowohl von polnischer als auch deutscher Seite zusammen, um gemeinsame, konkrete und aktuelle Schwerpunkte der Zusammenarbeit in den kommenden Monaten abzustimmen. Dazu zählte u.a. die Erörterung des am 15.05.2014 unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden unter Einbeziehung der grenzüberschreitenden Kooperationsformen. Die Bundesregierung beschloss am Donnerstag einen Gesetzentwurf, um die formalen Voraussetzungen für dieses Abkommen zu schaffen. Auf der polnischen Seite ist beabsichtigt, dass sich der Senat der Republik Polen mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage noch in diesem Jahr befasst. Mit dessen In-Kraft-Treten im kommenden Jahr wird eine Vielzahl von Möglichkeiten zur verbesserten grenzüberschreitenden behördlichen Zusammenarbeit verbunden sein, die es bereits jetzt, frühzeitig, unter gleichzeitiger Einbeziehung der Justiz auszuloten und vorzubereiten gilt.

Die Tagung fand parallel zu einem im Rahmen des EU-Programms Leonardo da Vinci in Mecklenburg-Vorpommern in der Zeit vom 07. bis zum 13. Dezember 2014 geförderten Projekt mit dem Titel „Grenzüberschreitende Kriminalität – Bekämpfungsstrategien und Strafverfolgung“ statt. So wurden in zwei Workshops, ganz praktisch gemischt besetzt mit Ermittlern und Staatsanwälten beider Seiten, konkrete Szenarien der grenzüberschreitenden Rauschgift- und der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität bearbeitet. Ebenso konkret waren dann die Ergebnisse, praktische Lösungsansätze zu den fallbezogenen Knackpunkten, wie die Unterschiede in den Rechtssystemen, die Sprachbarriere, aber auch die Informationskanäle.

Erste Ergebnisse der Workshops wurden auf der Tagung präsentiert.

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Quelle: news aktuell / dpa