Großkontrollen der Niederbayerischen Polizei wegen Wohnungseinbruchdiebstählen

Großkontrollen der Niederbayerischen Polizei wegen Wohnungseinbruchdiebstählen

NIEDERBAYERN. Die Niederbayerische Polizei hat sich in den letzten Tagen an der bayernweiten Kontrollaktion gegen Diebesbanden und reisende Straftäter beteiligt. Im Fokus der Fahnder standen hierbei insbesondere die Einbruchskriminalität, jedoch auch Rauschgiftdelikte, Kfz-Diebstähle und Schleusungskriminalität. In diesem Zusammenhang wurden auf den internationalen Verkehrswegen wie Autobahnen, an Ausfallstraßen und auch im Grenzbereich stationäre und mobile Kontrollen durchgeführt. Die Kontrollaktion in Niederbayern begann am 04.12.2014 und endete am 06.12.2014. Die niederbayerischen Dienststellen wurden von Beamten der Bayer. Bereitschaftspolizei unterstützt.

Auf den Bundesautobahnen A 3 zwischen Passau und Pocking und der A 92 bei Wörth a. d. Isar wurden am 04.12.2014 über einen mehrstündigen Zeitraum stationäre Kontrollen des Ausreiseverkehrs durchgeführt. Hierzu wurde zeitweise der gesamte Verkehr in Fahrtrichtung Österreich auf Parkplätze der BAB ausgeleitet. Nach entsprechender Selektion wurden einzelne Fahrzeuge auf eine spezielle Spur zur dort eingerichteten Kontrollstelle geleitet. Hier wurden die Insassen und Fahrzeuge umfassend kontrolliert. Zudem wurden an den folgenden Tagen in ganz Niederbayern Schwerpunkteinsätze durchgeführt. Die Hauptzielrichtung lag bei allen Kontrollen bei der Bekämpfung der Diebstahlskriminalität und hier insbesondere bei der Einbruchskriminalität.

Bei den Kontrolleinsätzen waren insgesamt über 300 Polizeibeamte eingesetzt. Im Rahmen des Gesamteinsatzes wurden 2165 Personen eingehend kontrolliert. Gleichfalls wurden 1173 Pkw, 96 Lkw und fünf Busse einer intensiven Kontrolle unterzogen. Ebenso wurden in acht Fernzügen Kontrollen durchgeführt.

Im Rahmen der Kontrollen konnten insgesamt neun Fahndungsausschreibungen verzeichnet werden. Eine Einschleusung von Ausländern konnte aufgedeckt werden. Insgesamt wurden 16 Personen festgestellt, die ohne die erforderlichen Reisedokumente bzw. Visa nach Deutschland eingereist sind bzw. sich hier aufhielten. Neun davon sind in Fernzügen unerlaubt eingereist.

In vier Fällen wurde wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz Anzeige erstattet. In einem Fall wurde eine Verletzung des Arzneimittelgesetzes festgestellt.
Ebenso konnte ein Diebstahl aus einem Altkleidercontainer nachgewiesen werden.

Bei drei Personen wurde jeweils eine Gaspistole, ein Elektroschocker und ein verbotenes Klappmesser aufgefunden. In allen drei Fällen wurden Anzeigen nach dem Waffengesetz erstattet und die Gegenstände sichergestellt.

Im Verkehrssektor wurden fünf Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis festgestellt. Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden erstattet. In weiteren fünf Fällen konnte den Fahrern nachgewiesen werden, dass sie ihr Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt haben.

In 26 Fällen wurden die bestehenden Lenk- und Ruhezeitvorschriften nicht eingehalten. Hier wurden gegen die Kraftfahrer Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz erstattet. Zudem wurden 20 Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung/Straßenverkehrszulassungsordnung und drei Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz festgestellt und angezeigt.

Auf der Autobahn bei Passau wurde ein 28-jähriger ungarischer Staatsangehöriger kontrolliert. Unter dem Lenkrad seines Pkw führte er eine geladene Gaspistole ohne das erforderliche Prüfzeichen mit. Der Mann wurde wegen dem Vergehen nach dem Waffengesetz angezeigt.

Im Landkreis Passau konnten bei der Kontrolle eines 17-Jährigen in seinem Rucksack über 35 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt werden. Der junge Mann wurde wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt.

Bei der Kontrolle eines gewöhnlichen Transporters mit serbischer Zulassung wurden von den Beamten im Laderaum zwei Särge festgestellt. Die darin befindlichen zwei Leichen wurden durch ein beauftragtes Bestattungsunternehmen von Berlin mit Ziel Serbien überführt. Da der Fahrer alle erforderlichen Genehmigungen vorweisen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt gestattet.

Angesichts der stetig steigenden Einbruchszahlen bittet die Polizei die Bürgerinnen und Bürger erneut, verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei zu melden. Bei der Aufklärung von Einbrüchen ist die Polizei grundsätzlich auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Es wird daher erneut an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, bei Beobachtungen oder sonstigen Feststellungen unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dadurch können Straftäter dingfest gemacht und Einbrüche aufgeklärt werden. Auch hier gilt das Motto: „Lieber einmal zu viel 110 anrufen als einmal zu wenig!“. Zudem informieren die Fachberater der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen bei den Kriminalpolizeiinspektionen Landshut, Straubing und Passau über einen effektiven Einbruchschutz.

Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Jürgen Wallmaier, PHK, 09421-868-1015
Veröffentlicht am 09.12.2014 um 16.42 Uhr.



Quelle: Bayerische Polizei