Im Hinblick auf erneute Demonstration am Montag – Appell der Polizei und Stadtverwaltung für Toleranz und friedlichen Verlauf

Im Hinblick auf erneute Demonstration am Montag – Appell der Polizei und Stadtverwaltung für Toleranz und friedlichen Verlauf

WÜRZBURG. Nachdem am vergangenen Montag ein Demonstrationszug wegen einer Blockade bereits nach rund 30 Minuten in der Juliuspromenade beendet werden musste, liegt nun für kommenden Montag die Anmeldung für eine weitere Versammlung vor. Die Würzburger Polizei und die Stadtverwaltung Würzburg wenden sich in diesem Zusammenhang mit dem Appell an die Bevölkerung, Toleranz zu üben und sich friedlich zu verhalten.

Das rege Demonstrationsgeschehen in Würzburg setzt sich am kommenden Montag fort. Für den Abend wurde bei der Stadt Würzburg erneut eine Versammlung zum Thema „Konsequente Anwendung der Ausländergesetze“ angezeigt. Um den Verantwortlichen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen, wird die Würzburger Polizei mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in entsprechender Stärke im Einsatz sein.

Polizei und Stadtverwaltung weisen in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Versammlungsfreiheit ein hohes Rechtsgut ist, das jede Gruppierung, egal welcher Couleur, für sich in Anspruch nehmen kann. Demjenigen, der mit den Zielen dieser Veranstaltung nicht übereinstimmt, bleibt es unbenommen, eine entsprechende Gegendemonstration anzuzeigen. Bei den dann möglichen Interessenskollisionen werden im Vorfeld Kooperationsgespräche geführt. Dabei geht es darum, beiden Seiten einen friedlichen Versammlungsverlauf zu ermöglichen.

Für die Polizei und die Versammlungsbehörde gilt absolute Neutralität. Der im Grundgesetz verankerte Schutz der Versammlungsfreiheit gilt allerdings nur für denjenigen, der von diesem Grundrecht auch friedlich Gebrauch macht.

Wer Demonstrationen erheblich stört oder seinem Protest durch gewaltsame Aktionen wie z.B. durch Blockaden Ausdruck verleiht, begeht eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz. Eine Blockade kann zusätzlich den Tatbestand einer Nötigung erfüllen. Deswegen laufen auch gegen mehrere Personen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Einsatzgeschehen vom vergangenen Montag, wo der geplante Aufzug von etwa 25 Versammlungsteilnehmern bereits nach einer kurzen Strecke nicht mehr fortgeführt werden konnte.

Stadtverwaltung und Polizei Würzburg weisen in diesem Zusammenhang außerdem noch einmal auf das Vermummungsverbot bei einer Versammlung hin. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Würzburger Polizei ist bereits mitten in den Vorbereitungen für die am Montag stattfindende Versammlung. Sie bittet sowohl die Versammlungsteilnehmer als auch diejenigen, die ihrem Protest gegen diese Versammlung Ausdruck verleihen wollen, dies auf friedliche Weise zu tun. Die Polizei ist aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Sie weist deshalb darauf hin, dass Verstöße gegen geltendes Recht nicht toleriert werden können.



Quelle: Bayerische Polizei