Polizeipräsidium Rheinpfalz
07.12.2014, 07:45 – Polizeidirektion Ludwigshafen
Frankenthal, Pressemeldung Polizeiinspektion Frankenthal05.12.2014 – 07.12.2014
Frankenthal Verkehrsunfall mit Flucht
Am Freitag, den 05.12.2014 kam es in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.10 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht im 2. OG des Parkhauses City-Center in Frankenthal.
Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte mit seinem Fahrzeug beim Ein- bzw. Ausparken einen geparkten BMW auf der linken Seite. Danach entfernte er sich unerlaubt vom Unfallort. Der Schaden beträgt circa 1000 Euro.
Zeugenhinweise bitte an die Polizeiinspektion Frankenthal.
Frankenthal Versuchter Trickdiebstahl
Am Freitag, den 05.12.2014 wurde eine 84-jährige Dame um 12.20 Uhr in der Johannes-Mehring-Straße in Frankenthal von einer circa 40-jährigen dunkel gekleideten männlichen Person mit osteuropäischem Aussehen in gebrochenem Deutsch in ein Gespräch verwickelt. Im Rahmen dessen wollte der Mann eine 1 Euro-Münze gewechselt bekommen.
Als die Dame ihren Geldbeutel herausholte, versuchte der Täter sofort in den Geldbeutel zu fassen. Als die Dame dies bemerkte, forderte sie ihn verbal auf dies zu unterlassen; wechselte ihm jedoch noch das Geld. Danach entfernte sich der Mann unerkannt.
Die Polizei rät erneut, auf der Straße keinen Geldbeutel aus der Tasche zu holen.
Frankenthal – Verkehrsunfall mit Flucht
Wie erst am 05.12.2014 bei der Polizeiinspektion Frankenthal gemeldet wurde, kam es am 01.12.2014 gegen 18.00 Uhr in der Lindenstraße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem PKW.
Der Geschädigte hätte mit seinem Fahrrad die Lindenstraße befahren, als ihm eine PKW-Fahrerin zu weit mittig fahrend entgegengekommen wäre. Dadurch hätte er eine Vollbremsung machen müssen und wäre über den Lenker zu Fall gekommen.
Die PKW-Fahrerin hätte noch gefragt, ob er einen Krankenwagen benötigen würde, was er jedoch mangels Schmerzen abgelehnt hätte. Danach wäre es jedoch hinsichtlich der Verursachung des Unfalls zu Streitigkeiten gekommen und beide Unfallbeteiligten wären ohne Austausch der Personalien weggefahren.
Im Nachgang hätte sich herausgestellt, dass sich der Geschädigte einen Bruch des Mittelhandknochens zugezogen hätte.
Frankenthal – Verstoß Waffengesetz
Am 05.12.2014 wurde durch einen 28-jährigen Frankenthaler gegen 16.00 Uhr gemeldet, dass er gerade in der Saarstraße zwei Jugendliche gesehen hätte, die vermutlich mit einer Schreckschusswaffe mehrfach herumgeschossen hätten.
Die zwei 13 und 14-jährigen Jugendlichen konnten durch die sofort eingesetzten Streifen ermittelt werden. Die Schreckschusswaffe und die Munition wurden nach anfänglichem Leugnen an die Beamten übergeben und sichergestellt.
Die Jugendlichen gaben an, dass sie aus Langeweile gehandelt hätten. Sie wurden im Anschluss ihren Eltern übergeben.
Ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde eingeleitet.
Frankenthal – Wohnungseinbruch
Am 06.12.2014 kam es in Frankenthal in der Jacob-Osterspey-Straße in der Zeit von 20.00 Uhr bis 01.00 Uhr zu einem Einbruch. Der Täter verschaffte sich durch Aufhebeln eines Fensters im Erdgeschoss Zugang zum Haus und durchsuchte dieses nach Wertgegenständen. Der Schaden dürfte nach ersten Schätzungen der entwendeten Gegenstände bei über 8000 Euro liegen.
Frankenthal – Körperverletzung
Ein 39-jähriger Frankenthaler wurde am 06.12.2014 auf dem Nachhauseweg von einer Feier gegen 2.40 Uhr in der Mörscher Straße von einer 3-köpfigen Personengruppe angesprochen. Eine männliche Person aus der Gruppe schlug dem Geschädigten plötzlich unvermittelt ins Gesicht. Im Anschluss flüchteten die drei Personen unerkannt.
Der 39-jährige bestätigte gegenüber den herbeigerufenen Beamten geschlagen worden zu sein, war jedoch an einer Strafverfolgung nicht interessiert. Auch zum Sachverhalt wollte er keine weiteren Angaben machen. Er wurde nicht verletzt.
Frankenthal – Wohnungseinbruch
Am 06.12.2014 kam es in Frankenthal in der Peter-Rosegger-Straße in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.10 Uhr zu einem Einbruch. Der Täter verschaffte sich über die Balkontür Zugang zur Wohnung der Geschädigten, indem er diese aufhebelte. Im Anschluss durchsuchte er die Wohnung nach Wertgegenständen. Der Sachschaden steht zum derzeitigen Stand der Ermittlungen noch nicht fest.
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