05.12.2014 | 11:27 Uhr
Wilhelmshaven (ots) – Wilhelmshaven:
Ein unerwarteter Gewinn über eine Geldsumme von 43.000 EURO sollte es sein. Diese reizvolle Summe wurde einer älteren Dame aus Wilhelmshaven von einer bei einer Rechtsanwaltskanzlei aus München arbeitenden Anruferin in Aussicht gestellt. Zur Entgegennahme des Gewinnes sollte sie jedoch eine Zahlung von 203,54 EURO vorab leisten. Als Begründung wurde die Bearbeitungsgebühr einer Kontofreischaltung genannt. Am nächsten Tag erhielt sie einen weiteren Anruf von dieser Frau mit der Münchener Telefonnummer, die eine weitere Überweisung von über 2.000,00 Euro forderte. Da die Geschädigte das Geld nicht aufbringen konnte, erhielt sie das Angebot, dass man ihr zu ihrem Gewinn verhelfen und die geforderte weitere Gebühr auf ihr Konto überweisen könne, da ansonsten die Gewinnsumme auf eine andere Person übertragen werden müsste. Weil es ihr aber nicht erlaubt sei, den Gewinnern zu helfen, so erklärte die Anruferin weiter, werde sie den Betrag in mehreren Kleinbeträgen in den nächsten Tagen auf ihr Konto überweisen. Die eingehenden Beträge sollten dann unmittelbar abgehoben werden. Sie erhalte dann Ende der 49. Kalenderwoche eine Kontonummer, auf die der Gesamtbetrag überwiesen werden soll.
Diese immer in diversen Tatvarianten auftretende Betrugsmasche ist aktuell in Wilhelmshaven aufgetreten. Im diesem Fall handelte die angerufene 71-jährige Dame jedoch genau richtig und verständigte die Polizei.
Die Betrüger lassen sich immer neue Dinge einfallen, um den Bürgerinnen und Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ziel ist hierbei immer, die Personen zu Zahlungen ins Ausland zu verleiten. In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor telefonischen oder schriftlichen Gewinnbenachrichtigungen mit dubiosen „Vorabüberweisungsforderungen“.
„Lassen Sie sich auch nicht von augenscheinlichen innerdeutschen Telefonnummern täuschen!“, warnt Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. „Diese „Callcenter“ befinden sich in der Regel im Ausland. In den meisten Fällen ist eine Rückforderung gezahlter Beträge nicht möglich und das Geld ist weg!“
Betrüger und Geldwäscher missbrauchen nicht nur Wirtschaftsunternehmen, wie zum Beispiel Banken, für ihre Zwecke. Immer häufiger werden auch Privatpersonen zu ihren Opfern und später leichtfertig und ungewollt zu Tätern. Ahnungslose Bürgerinnen und Bürger werden zu Finanzagenten, nehmen Zahlungen an und leiten sie an Dritte weiter. Das Problem: Auf diese Weise beteiligen sich die Finanzagenten – ohne es zu ahnen – möglicherweise an einem Geldwäschetransfer. Dabei können sie nicht nur Geld verlieren, sondern selbst ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten und sogar verurteilt werden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass auch die leichtfertige Geldwäsche unter Strafe gestellt ist.
Die Polizei gibt Tipps:
Lassen Sie sich bei Telefonaten auf keinen Fall in ein Gespräch verwickeln, sondern legen Sie einfach auf; ggf. notieren Sie sich noch die Telefonnummer, die Sie auf dem Display sehen
Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten und Bankverbindungen weiter!
Überweisen Sie niemals aufgrund von Gewinnversprechen Beträge von Ihrem Konto!
Wenden Sie sich an die Polizei, insbesondere bei telefonischen Kontaktaufnahmen fremder Personen!
Nähere Informationen erfahren Sie auch unter www.polizei-beratung.de
Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland Pressestelle Wilhelmshaven Telefon: 04421/942-104 und am Wochenende über 04421 / 942-215 www.polizei-wilhelmshaven.de