05.12.2014 | 08:12 Uhr
Hamburg (ots) – Die Bundespolizei hat am späten Abend des 04. Dezember 2014 am Flughafen Hamburg einen 61-jährigen Deutschen festgenommen.
Der Mann kam mit einem Flug aus London und wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle festgestellt. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck aus dem Jahr 2014 vor. Er war 2013 vom Amtsgericht Itzehoe wegen Insolvenzverschleppung und Bankrott in 3 Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt worden. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde der Haftbefehl erlassen. Der jetzt in Großbritannien lebende Mann konnte die geforderte Geldstrafe vor Ort begleichen und somit die Haft abwenden.
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