04.12.2014 | 10:20 Uhr
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Unter dem Verdacht zahlreiche Einbruchsdiebstähle im Stadtgebiet von Tübingen begangen zu haben, ist dieser Tage ein 28-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen dem Haftrichter vorgeführt und in Haft genommen worden.
Nach den Ermittlungen des Polizeipostens Tübingen-Südstadt soll der 28-Jährige nach Verbüßung einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe im Zeitraum zwischen April und November 2014 mehrere Einbruchsdiebstähle in Firmen, Gaststätten, sozialen Einrichtungen und Büros, überwiegend im Bereich der Tübinger Südstadt begangen und hauptsächlich Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro erbeutet haben. Bei diesen Einbrüchen wurde teilweise erheblicher Sachschaden angerichtet. Auf die Spur des wohnsitzlosen Tatverdächtigen kamen die Beamten nach Auswertung von Bildern einer Überwachungskamera und entsprechenden Ermittlungen. Nach Auswertung der Spuren an den verschiedenen Tatörtlichkeiten erhärtete sich der Verdacht, sodass die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht in Tübingen einen Haftbefehl erwirkte.
Am 21.11.2014 konnte der 28-Jährige in der Wohnung eines Bekannten in der Eberhardstraße angetroffen und festgenommen werden. Noch am selben Tag wurde er dem Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte und die Untersuchungshaft anordnete.
Bei seiner Festnahme führte der 28-Jährige diverse Schmuckstücke mit. Entsprechende Ermittlungen der Kriminalpolizei haben jetzt ergeben, dass die aufgefundenen Teile bei Schaufensterblitzeinbrüchen entwendet worden sind.
In der Zeit zwischen dem 05.11.2014 und 19.11.2014 registrierte die Polizei im Innenstadtbereich von Tübingen insgesamt fünf Einbrüche mit derselben Begehungsweise. Der Täter schlug entweder mittels Stein oder Gullydeckel ein Loch in die Schaufensterscheibe und entnahm aus den Auslagen Schmuckstücke im Gesamtwert von über 20.000 Euro. Die Ermittler prüfen nun, ob der 28-Jährige auch für diese Taten in Frage kommt.
Rückfragen bitte an: Josef Hönes (jh), Tel. 07121/942-1102 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: 07121 942-0 E-Mail: reutlingen.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/