POL-MFR: (2214) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ansbach und des Polizeipräsidiums Mittelfranken: Tödlicher Messerangriff – Haftbefehl erlassen

04.12.2014 | 16:12 Uhr

Rothenburg ob der Tauber (ots) – Wie mit Pressemeldung 2205 vom 03.12.2014 berichtet, wurde ein 61-jähriger Mitarbeiter eines Jobcenters in Rothenburg o. d. Tauber gestern Mittag Opfer eines tödlichen Messerangriffs. Am heutigen Tage (04.12.2014) nun wurde gegen den 28-jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes erlassen. Er wurde dem 28-Jährigen am Nachmittag in einer Klinik eröffnet, wo er sich derzeit noch in ärztlicher Behandlung befindet und durch die Polizei bewacht wird. Der Mann wird anwaltlich vertreten und hat sich bislang nicht zur Sache geäußert.

Zur genauen Aufklärung der Tat und ihren Hintergründen haben die Beamten des zuständigen Fachkommissariates der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach noch weitere Vernehmungen zu führen. Die Spurensicherung am Tatort wurde heute fortgesetzt und die Beweisaufnahme dauert an.

Nach dem jetzigem Stand der Ermittlung ist bekannt, dass der Beschuldigte um 11:15 Uhr im Jobcenter in Rothenburg einen Gutachtertermin hatte. Diesem wohnte eine Arbeitsvermittlerin und das spätere Opfer bei.

Gegen 11:45 Uhr verließ der Beschuldigte das Jobcenter für einige Minuten. Nach ca. zehn Minuten kehrte er dann mit einem Küchenmesser zurück und stach im Büro der Arbeitsvermittlerin unvermittelt auf den Gutachter ein.

Das Messer hat eine Klingenlänge von ca. 12 cm und wurde von dem 28-Jährigen in einem nahe gelegenen Geschäft gekauft.

Darüber hinaus fand heute Vormittag (04.12.2014) die Obduktion des Getöteten statt. Es liegen erste Ergebnisse vor, die bestätigen, dass das 61-jährige Opfer an den unmittelbaren Folgen des Messerangriffs gestorben ist, nachdem ihm mehrere Stichverletzungen zugefügt worden sind.

Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt der Tat nicht alkoholisiert. Ob er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und zur Frage seiner Schuldfähigkeit wurden durch die Staatsanwaltschaft Ansbach Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Weitere Auskünfte zu dem Tötungsdelikt werden nunmehr ausschließlich nur noch von der Staatsanwaltschaft Ansbach, Tel.: 0981 58250, erteilt.

Alexandra Oberhuber

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Quelle: news aktuell / dpa