30.11.2014 | 11:55 Uhr
Delmenhorst (ots) – Geschwindigkeitsüberwachung
Nordenham, Am späten Samstagabend führte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Nordenham eine Geschwindigkeitsüberwachung an der Martin-Pauls-Straße durch. Dabei erregte gegen 23:30 Uhr ein 40-jähriger aus Nordenham mit seinem PKW Opel besondere und unrühmliche Aufmerksamkeit. Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern auf der innerstädtischen Straße wurde der 40-jährige mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von ungeheuerlichen 124 Stundenkilometern gemessen.
Um diese besondere Gefahr zu verdeutlichen, hier ein kleines Beispiel : Von dem Zeitpunkt der Wahrnehmung einer Gefahr bis zum Stillstand des Fahrzeugs benötigt ein PKW bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h bei günstigen Voraussetzungen einen Anhalteweg von mindestens 26 Metern (http://www.adac.de/_mmm/pdf/Verkehr_und_Mathe_Anhalteweg_45164.pdf), um das Fahrzeug sicher anzuhalten. In einer ähnlichen Situation hätte der Fahrzeugführer mit seinen 124 Stundenkilometern allein in der sogenannten Schrecksekunde eine längere Strecke zurückgelegt. Das heißt, in einer Gefahrensituation, die ein ordnungsgemäß mit 50 Stundenkilometern fahrender PKW-Fahrer hätte sicher und unbeschadet meistern können, wäre der Verkehrssünder ungebremst mit der vollen Wucht seiner 124 Stundenkilometer hineingerast!
Um dieser besonderen Gefährdung Rechnung zu tragen, sieht der Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten für den festgestellten Verstoß ein Bußgeld in Höhe von mindestens 680 Euro, drei Monaten Fahrverbot, zwei Punkten (nach neuer Regelung) in der Verkehrssünderkartei sowie Kosten des Verfahrens vor. Diese Sätze können bei Bestätigung einer Vorsatztat noch erhöht werden.
PK Nordenham Telefon: 04731/9981-0