POL-TUT: Polizeipräsidium Tuttlingen warnt erneut vor Betrügen, die versuchen über das Telefon arglose Bürger um ihr Geld zu bringen – aktuell mehrere Fälle des sogenannten „Enkeltricks“ im Präsidiumsbereich

28.11.2014 | 15:04 Uhr

Landkreise Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt, Zollernalbkreis u. Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – Unter den Bezeichnungen „Enkeltrick“, „Schockanrufe“, oder „Gewinnversprechen“ sind aktuell vermehrt wieder Betrüger unterwegs, die arglosen Bürgern per Telefon unrechtmäßig das Geld aus der Tasche zu ziehen versuchen.

Insbesondere in den Landkreisen Freudenstadt – dort im Bereich Horb – im Zollernalbkreis – dort in Balingen – und im Landkreis Tuttlingen (wir berichteten bereits) sind diese „Telefonbetrüger“ wieder aktiv.

Dabei ist die Vorgehensweise der meist im Ausland sitzenden oder von dort stammenden und agierenden Tätern zumeist gleich: In allen Fällen versuchen die Betrüger auf das Gegenüber am Telefon einzureden, eine verwandtschaftliche Beziehung vorzutäuschen oder ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. In einem zweiten Schritt versuchen die Betrüger dann, ihre ausgewählten „Opfer in spe“ zur Übergabe eines zumeist höheren Bargeldbetrages zu bewegen.

Bei den Fällen des sogenannten „Enkeltricks“ geben die Täter vor, ein nahestehendes Familienmitglied zu sein, das aus einem vorgetäuschten Grund dringend Geld benötige (beispielsweise für den Kauf einer gerade äußerst günstigen Wohnung).

Bei der als „Schockanrufe“ bezeichneten Betrugsmasche geben die Täter meist vor, ein Familienmitglied zu sein, beziehungsweise eine vom Angehörigen angeblich beauftragte Amtsperson, Notar oder Rechtsanwalt. Die Täter beschreiben dann eine Notlage – beispielsweise einen schweren Unfall – für den der vermeintliche Angehörige dringend Geld benötige. Geld um beispielsweise eine Operation oder Geldbuße zu bezahlen, beziehungsweise um einer Haftstrafe zu entgehen. Mögliche Abweichungen in der Stimme des angeblichen Angehörigen begründen die Täter mit einer Krankheit, Unfallfolgen oder dergleichen.

In beiden Fällen versuchen die Täter über die Mitleidsschiene ihre Opfer – zumeist lebensältere Menschen – zur Übergabe eines hohen Geldbetrags zu bewegen. Zur eigentlichen Geldübergabe kündigen sie oft eine dritte Person an, damit der Betrug nicht kurz vor dem Ziel auffliegt.

Bei einer Variante dieser Betrugsmaschen – den sogenannten „Gewinnversprechen“ – stellen Betrüger einen hohen Bargeldgewinn in Aussicht, der jedoch erst nach einer Geldzahlung (begründet für Notar-, Rechtsanwalts- oder gar logistische Kosten) übergeben werden kann. Alle drei Maschen haben jedoch nur ein Ziel: Die arglosen Opfer unerkannt um ihr Bargeld zu betrügen.

Seit Anfang dieser Woche häufen sich Anrufe in Form des „Enkeltrick-Betruges“ insbesondere in den Landkreisen Tuttlingen und Freudenstadt (Horb) sowie im Zollernalbkreis. Glücklicherweise konnten die Täter bislang noch keine Beute machen.

Das Polizeipräsidium Tuttlingen bittet in diesem Zusammenhang um besondere Vorsicht bei verdächtigen Anrufen oder Telefonaten, bei denen keine oder eine sehr ungewöhnliche Rufnummer des Gegenübers angezeigt wird. Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten preis! Vor allem aber warnt die Polizei davor, Geld an unbekannte Personen zu übergeben. Sofern eine Nummer auf dem Telefondisplay angezeigt wird, bittet die Polizei darum, die Rufnummer und hörbare Merkmale des Anrufers zu notieren. Im Zweifel verständigen Sie die für Sie zuständige Polizei, in eiligen Fällen auch unter der Notrufnummer 110.

Rückfragen bitte an:  Dieter Popp Polizeipräsidium Tuttlingen Pressestelle Telefon: 07461 941-115 E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa