27.11.2014 | 16:16 Uhr
Schwerin (ots) – Innenminister Lorenz Caffier akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald zur Klage der EWN GmbH gegen das Innenministerium, bedauert es jedoch: „Wir werden jetzt das Urteil jetzt sorgfältig auswerten und prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Am politischen Willen und der Haltung der Landesregierung hat sich durch die heutige Entscheidung nichts geändert.“
„Die Landesregierung und der Landtag vertreten seit Jahren die Ansicht, dass es Aufgabe der EWN GmbH ist, vorrangig die Abfälle aus dem Abbau der ehemaligen Kernkraftwerke Rheinsberg und Lubmin zu konditionieren, nicht aus anderen Anlagen. Dies wurde von der Landesregierung auch im Regionalen Raumordnungsprogramm Vorpommern 2010 festgeschrieben.
Im September 2009 hatte die Energiewerke Nord GmbH beantragt, die seit 1998 bestehende Betriebsgenehmigung zu erweitern und zukünftig schwach bis mittel radioaktiv belastete Reststoffe und Abfälle unbefristet zwischenlagern zu dürfen. Außerdem wollte das Unternehmen künftig auch radioaktive Abfälle und Reststoffe aus in Betrieb befindlichen Kraftwerken aufnehmen dürfen. Nach der geltenden Genehmigung ist die Lagerung befristet (jeweils fünf Jahre vor und nach einer Behandlung, der sogenannten Konditionierung) und beschränkt auf Reststoffe und Abfälle aus den Kraftwerken Lubmin und Rheinsberg und auf solche Kraftwerke, die stillgelegt werden. Im April 2011 hatte das Innenministerium den Antrag der EWN abgelehnt.
„Die Landesregierung hatte bei ihrer Entscheidung auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt, auf die das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung zur Gefährdung atomrechtlicher Anlagen durch terroristische Anschläge bereits im Jahr 2008 hingewiesen hatte. „An dem Nachweis des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter fehlte es“, so der Minister. „Leider hat das Verwaltungsgericht diese Einschätzung offensichtlich nicht geteilt.“
Unabhängig von der heutigen Entscheidung stellt Innenminister Lorenz Caffier klar, dass die EWN keine Endlagergenehmigung haben und somit das ZLN nur ein Zwischenlager ist und bleibt, anderweitige Befürchtungen entbehren jeder Grundlage.
Rückfragen bitte an: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Michael Teich Telefon: 0385/588-2008 E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de http://www.regierung-mv.de