25.11.2014 | 11:05 Uhr
Ulm (ots) – Zunächst besuchte er am Nachmittag ein Lokal im Fischerviertel, bestellte ein Schnitzel und ein Pils. Das Ganze rundete er mit einem Whiskey ab. Erst als es gegen 15 Uhr ans Bezahlen ging offenbarte er dem Wirt, dass er kein Geld dabei hat. Der Wirt verständigte die Polizei. Die stellte die Personalien des Zechbetrügers fest, damit der Wirt zu seinem Geld kommt. Daneben erfuhr der 51-jährige Gast, dass ihn eine Anzeige erwartet.
Das beeindruckte ihn zunächst offenbar nicht. Schon drei halbe Stunden später meldete sich ein zweiter Wirt aus einer benachbarten Gaststätte. Hier hatte der 51-Jährige nach einer Suppe ebenfalls ein Whiskey genossen und musste erneut offenbaren, dass er kein Geld hat. Als die Polizei wieder kam, bat der Zechpreller darum, in Gewahrsam genommen zu werden. Angesichts seiner mittlerweile erkennbaren Trunkenheit kamen die Polizisten seiner Bitte nach.
Das Resümee aus schwäbischer Sicht: Gespart hat der 51-Jährige aus dem Raum Füssen nichts, denn neben den fast 40 Euro, die er für die Speisen wird noch bezahlen müssen, stellt ihm auch die Polizei eine Rechnung über knapp 100 Euro für Transport und Gewahrsam aus. Und die Rechnung mit der Justiz angesichts der beiden Zechbetrügereien ist auch noch offen.
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