25.11.2014 | 14:00 Uhr
Oldenburg (ots) – OLDENBURG – DELMENHORST – WILHELMSHAVEN.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die bei der Polizeidirektion Oldenburg eingerichtete Sonderkommission „Kardio“ untersuchen rückhaltlos alle Arbeitsstätten des ehemaligen Krankenpflegers auf auffällige Sterbefälle. (vgl. Pressemitteilung vom 12.11.2014).
Nach seiner Ausbildung in der Zeit von 1994 bis 1997 war der Beschuldigte bis Juni 1999 auf der chirurgischen Station des St. Willehad-Hospitals in Wilhelmshaven als Pfleger tätig. Anschließend war er bis Dezember 2002 auf Intensivstationen des Klinikums Oldenburg beschäftigt, bevor er zum Klinikum Delmenhorst wechselte, wo er bis Juni 2005 auf der Intensivstation arbeitete. Zudem war er nebenberuflich als Rettungsassistent bei Rettungsfahrten im Einsatz.
Die SOKO untersucht alle Fälle, bei denen der ehemalige Krankenpfleger zum Zeitpunkt des Todes oder unmittelbar zuvor Dienst hatte. Allein 174 Sterbefälle aus dem Klinikum Delmenhorst werden derzeit durch einen von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter näher geprüft.
Die SOKO hat bereits die Ermittlungen hinsichtlich der dienstlichen Tätigkeiten des ehemaligen Krankenpflegers – unabhängig von dem Ergebnis des vom Klinikum Oldenburg in Auftrag gegebenen Gutachtens – aufgenommen. In dem vom Klinikum Oldenburg eingeholten Gutachten wurden 58 Fälle untersucht, die sich überwiegend auf die Tätigkeit des ehemaligen Krankenpflegers auf der kardiochirurgischen Intensivstation beziehen. Auch die im Gutachten erwähnten Sterbefälle werden von der SOKO überprüft. Soweit diese Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine weitere Begutachtung dieser Fälle erforderlich ist, wird diese durch die Staatsanwaltschaft bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag gegeben. Die Ermittlungen der SOKO beschränken sich jedoch nicht nur auf die 58 Fälle.
Zu sämtlichen der zu untersuchenden Todesfälle werden die Krankenakten der Verstorbenen angefordert, durch die SOKO ausgewertet und alle in Betracht kommenden Zeugen vernommen. Anschließend wird ein Sachverständiger zu der Frage Stellung nehmen, ob sich der Tod der Patienten plausibel durch deren Grunderkrankung erklären lässt. Ist dies nicht eindeutig der Fall, kommt eine Exhumierung und anschließende Obduktion in Betracht. In diesen Fällen wird die SOKO im Vorfeld Kontakt zu den Angehörigen aufnehmen.
Sollten weitere Exhumierungen notwendig werden, wird die Polizeidirektion auf Wunsch der Angehörigen eine Begleitung und Betreuung in dieser Phase anbieten und zur Verfügung stellen.
Weitere Einzelheiten zur Arbeit der SOKO und zum laufenden Ermittlungsverfahren können mit Rücksicht auf die laufenden Untersuchungen derzeit nicht mitgeteilt werden. Über wesentliche neue Erkenntnisse werden die Ermittlungsbehörden unverzüglich die Öffentlichkeit unterrichten.
Rückfragen bitte an: Stephan Klatte Polizeidirektion Oldenburg Sonderkommission "Kardio" Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/799-1041 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de Homepage: www.polizei-oldenburg.de