24.11.2014 | 13:17 Uhr
Dresden (ots) – Am Samstagabend kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Dresdner Flughafen, gegen 21:00 Uhr, einen 38-jährigen Mann. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag, da er zur Hauptverhandlung wegen des wiederholten Erschleichens von Leistungen nicht erschienen war.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle fanden die Beamten bei ihm eine EC-Karte, die der rechtmäßige Eigentümer bereits vermisste. Darüber hinaus führte er eine Cliptüte mit Betäubungsmitteln bei sich.
Der Mann wurde schließlich dem Haftrichter vorgeführt, der ihn im Ergebnis auf freien Fuß setzte.
Er muss sich nun jedoch wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erneut strafrechtlich verantworten. Die Ermittlungen zur Unterschlagung bzw. dem Diebstahl der EC-Karte dauern an.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Dresden Kirstin Stiefel Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020 E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de