BPOLI C: Einfuhr von verbotenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien

24.11.2014 | 13:41 Uhr

Olbernhau/Chemnitz (ots) – Am 21.11.2014, gegen 17.30 Uhr konnten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in Olbernhau zwei Fälle von unerlaubter Einfuhr von Pyrotechnik registrieren. So wurden bei jeweils zwei 16-Jährigen bei der Kontrolle, in Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper, festgestellt. In beiden Fällen wurden die Feuerwerkskörper sichergestellt und werden der Vernichtung zugeführt. Von der Bundespolizei wird wegen einer Straftat nach dem Sprengstoffgesetz ermittelt. Diese aktuellen Sachverhalte möchte die Bundespolizeiinspektion Chemnitz nutzen, um über die Strafbarkeit des Verbringens von nicht zugelassener Pyrotechnik zu informieren: Alljährlich zum Jahresende registriert die Bundespolizei ein zunehmendes Verbringen von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern aus Tschechien in die Bundesrepublik Deutschland. Diese Pyrotechnik ist gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund das Verbringen nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die diese Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach § 40 Sprengstoffgesetz, der Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen als Sanktionen vorsieht. Die Bundespolizei wird bei entsprechenden Feststellungen ein Strafverfahren einleiten.

In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper mit entsprechender BAM bzw. CE-Kennzeichnung erlaubt. Weiterhin sind Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 aufgrund ihrer Gefährlichkeit nur geschulten Personen vorbehalten.

Rückfragen bitte an:  Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615 105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de 

Quelle: news aktuell / dpa