POL-TUT: Polizeipräsidium Tuttlingen: Notruf 110 beim Führungs- und Lagezentrum (FLZ) – Umstellung auf zentrale Notruf-Annahme aus den Landkreisen im November

21.11.2014 | 13:11 Uhr

Tuttlingen (ots) – Landkreise im Bereich des Polizeipräsidiums: Ein wesentlicher Baustein der zu Beginn des Jahres in Kraft getretenen Polizeireform ist die Einrichtung von Führungs- und Lagezentren bei den Polizeipräsidien. Eine der wichtigsten Aufgaben ist dabei die Einsatzführung und Koordinierung der verschiedenen Polizeikräfte und die Zusammenführung der Notrufe aus den jeweiligen Stadt- und Landkreisen. Beim Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Tuttlingen, das im Januar 2014 den Dienstbetrieb aufgenommen hat, sind jetzt die technischen Voraussetzungen für eine Zentralisierung der Notrufe aus den fünf Landkreisen geschaffen worden. Die notwendigen Absprachen mit den bei den Landkreisen Integrierten Leitstellen der Rettungs- und Hilfsdienste sind erfolgt.

Nach der Umstellung der Notrufe aus dem Landkreis Tuttlingen in der vergangenen Woche und der Umstellung der Notrufe aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis und dem Landkreis Rottweil am heutigen Freitag ist nun abschließend vorgesehen, die aktuell noch bei den Polizeirevieren in Balingen und Freudenstadt eingehenden Notrufe aus dem Zollernalbkreis und dem Landkreis Freudenstadt am kommenden Montag zum Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Tuttlingen umzuleiten.

Die Umstellung erfolgt ohne zeitliche Verzögerung, das heißt, nach Aktivierung der Umschaltung werden die Notrufe unmittelbar nach Tuttlingen vermittelt. Dort werden künftig alle eingehenden Meldungen in einem Einsatzleitsystem dokumentiert und die Einsatzkräfte zentral koordiniert. Hierfür stehen den Einsatzsachbearbeitern insgesamt fünf Notrufarbeitsplätze zur Verfügung.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Rufnummer 110 eine kostenlose Notrufeinrichtung ist. Diese sollte auch nur in Notfällen gewählt werden. Die entgegennehmenden Beamten stellen in dringenden Fällen noch während des Anrufs sicher, dass Polizei und/oder Rettungsdienste so schnell wie möglich zum Einsatzort beordert werden.

Wenn Bürger die Notrufnummer 110 anrufen wird nach den sogenannten fünf goldenen W’s gefragt: WAS ist passiert? – WO ist es passiert? – WANN ist es passiert? – WIE viele Beteiligte/Verletzte? – WER ruft an? Je genauer die Angaben auf diese Fragen sind, umso schneller ist der Sachverhalt erfasst und weitere Maßnahmen können ohne zeitlichen Verzug eingeleitet werden.

Rückfragen bitte an:  Peter Mehler Polizeipräsidium Tuttlingen Pressestelle Telefon: 07461 941-110 E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa