POL-LG: ++ Nutzung des BKMS®-Systems im Zusammenhang mit den Brandermittlungen der „Soko Stint“ ++ 20.11.14 ++

20.11.2014 | 11:57 Uhr

Lüneburg (ots) – ++ Nutzung des BKMS®-Systems im Zusammenhang mit den Brandermittlungen der „Soko Stint“ ++ 20.11.14 ++

Lüneburg

Nach dem Brandanschlag auf ein italienisches Restaurant am Stintmarkt in Lüneburg vor fast einem Jahr dauern die Ermittlungen der „Sonderkommission (SoKo) Stint“ weiterhin an. Im Rahmen ihrer Arbeit werden die Ermittler auch das sog. BKMS®-System (Buisness-Keeper-Monitoring-System) bei einem herausragenden Kapitaldelikt einsetzen, über welches auch anonym Hinweise an die SoKo gegeben werden können.

Hintergrund:

In der Nacht von Sonntag auf Montag (02.12.2013) kam es zu einem Brandanschlag auf das italienische Restaurant „La Trattoria“, am Stintmarkt, in Lüneburg. Das Restaurant befand sich im Erdgeschoss des historischen Lösecke-Hauses im Wasserviertel, dem „Herzen von Lüneburg“, bekannt auch als Kulisse der ARD-Telenovela „Rote Rosen“. Bei dem verheerenden Brand wurde das Gebäude durch das Feuer und die Löscharbeiten fast vollständig zerstört, so dass ein Sachschaden in Millionenhöhe entstand. Die 14 anwesenden Bewohner konnten das Haus aufgrund glücklicher Umstände unverletzt verlassen.

Aufgrund der besonderen Tatumstände und des Vorgehens des Täters / der Täter ermittelt die „Sonderkommission (SoKo) Stint“ wegen versuchten Mordes in 14 Fällen. Ermittlungen der Sonderkommission ergaben, dass eine dringend tatverdächtige männliche Person unmittelbar nach der Explosion das gegenüber liegende italienische Restaurant „La Taverna“ durch einen Seiteneingang betrat. Dieser Mann wird beschrieben als 170 – 180 cm groß, dunkle gelockte Haare, breites Kreuz und leicht untersetzte Statur. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte der Mann bislang nicht identifiziert werden.

Der oder die Täter handelte(n) nach Auffassung der SoKo in der Absicht, das Restaurant ‚La Trattoria‘ zu zerstören und nahm(en) mögliche Tatfolgen wie die Tötung sämtlicher Bewohner bewusst in Kauf. Über die Hintergründe und das Motiv kann bis dato nur spekuliert werden und sind ungeklärt.

Die SoKo ist davon überzeugt, dass viele Personen Hinweise für sich behalten, weil sie niemanden „verdächtigen“ möchten oder sich aus anderen persönlichen Gründen nicht bei der Polizei melden.

Die Ermittler sind jedoch auf jeden Hinweis angewiesen, egal wie unbedeutend, alltäglich oder bekannt er erscheinen mag!

BKMS®-System (Buisness-Keeper-Monitoring-System)

Über ein jetzt eingerichtetes Hinweissystem (BKMS) im Internet können auch anonym Hinweise an die Soko Stint gegeben werden. Auf der Internetseite befinden sich auch weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen, zu einem tatverdächtigen Mann und Erläuterungen zu dem Hinweissystem.

Hinweise an die Polizei über die BKMS-Plattform möglich unter: https://www.bkms-system.net/soko-stint

Weitere Infos sind auch über die Internetseite der Polizeidirektion Lüneburg bzw. dem FacebookAuftritt der PD Lüneburg zu finden

Durch das BKMS®-System sind Sie durch Anonymität geschützt und können gleichzeitig aktiv an der Aufklärung mitwirken!

Das BKMS® System ist eine mit den neuesten Techniken gesicherte Kommunikationsplattform, welche es Ihnen ermöglicht anonyme Hinweise zu geben.

Mit Hilfe des „elektronischen Postkastens“ können Sie sogar in einen Dialog eintreten und von der Polizei eine Rückmeldung erhalten. So sind z.B. gezielte Nachfragen möglich. Ihre Identität ist dabei weder erforderlich noch von Bedeutung. Das System ist technisch so angelegt, dass eine automatische Anonymisierung der Hinweise und der Dialoge erfolgt und somit keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung besteht.

Wenn Sie einen Hinweis für uns haben, eine Beobachtung mitteilen oder eine Information an die SoKo weitergeben wollen, scheuen Sie sich nicht das BKMS® System zu nutzen.

Belohnung

Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täters führen, ist weiterhin (durch die Hansestadt Lüneburg, einem Versicherer und die Polizei) eine Belohnung in Höhe von 20.000 EUR ausgesetzt worden.

Rechtlicher Zusatz zur Auslobung:

Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die nicht an der Straftat beteiligt gewesen und nicht Amtsträger sind, zu deren Berufspflichten der Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Haben mehrere Personen bei der Ermittlung und Überführung der Täter entscheidend mitgewirkt, so wird der Auslobungsbetrag nach dem Verhältnis ihrer Mitwirkung gezahlt. Die Entscheidung zur Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Sonstiges

· Die SoKo Stint besteht aktuell aus fünf Beamten/Ermittlern (Stand: 20.11.14)

Rückfragen bitte an:  Polizeiinspektion Lüneburg Pressestelle Kai Richter Telefon: 04131/29-2324 o. Mobil 01520 9348855 E-Mail: kai.richter@polizei.niedersachsen.de http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/ 

Quelle: news aktuell / dpa