POL-FR: – Laufenburg-Binzgen. Nach Unfall einfach weitergefahren – Rickenbach. Fahren ohne Fahrerlaubnis – Bad Säckingen. Getunter Roller, Fahrer hat keinen Führerschein

20.11.2014 | 09:53 Uhr

Freiburg (ots) – Laufenburg-Binzgen. Nach Unfall einfach weitergefahren

Am Mittwochabend gegen 17.50 Uhr kam es in der Binzger Straße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, der Unfallverursacher ist ohne anzuhalten weitergefahren. Ein 55 Jahre alter Mann fuhr mit seinem Renault Kangoo von Hammer in Richtung Kreisverkehr. Ihm kam ein dunkles Fahrzeug entgegen, das wegen eines am Straßenrand parkenden Autos ausscherte und hierbei den Kangoo streifte. Beim dem Verursacher wurde der Außenspiegel abgerissen, der Kangoo wurde auf der gesamten linken Seite beschädigt, die hintere Stoßstange wurde aus den Halterungen gerissen. Es entstand ein Schaden von ca. 4.000 EUR. Bei dem Verursacherfahrzeug dürfte es sich um einen Peugeot 106 handeln. Zeugen, die Hinweise zu diesem Fahrzeug oder dessen Fahrer geben können, werden gebeten sich beim Polizeirevier Bad Säckingen (Tel. 07761 9340) zu melden.

Rickenbach. Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Mittwochabend gegen 18 Uhr geriet ein 52 Jahre alter Mann mit seinem Motorroller in eine Verkehrskontrolle in der Hauptstraße. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Er durfte nicht mehr weiterfahren, sondern musste seinen Roller an der Kontrollstelle abholen lassen.

Bad Säckingen. Getunter Roller, Fahrer hat keinen Führerschein

Am Mittwochnachmittag wurde gegen 15.15 Uhr in der Merianstraße ein Motorroller angehalten, der zuvor innerorts ein Dienstfahrzeug des Gemeindevollzugsdienstes mit hoher Geschwindigkeit überholt hatte. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Roller durch technische Veränderungen eine Höchstgeschwindigkeit von ca. 80 km/h erreichte. Bei dem Fahrzeug, das eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad hat, wäre lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zulässig. Der 15 Jahre alte Fahrer hatte keinen Führerschein, er wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

Rückfragen bitte an:  Polizeipräsidium Freiburg Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Paul Wißler Telefon: 07741 8316-201 E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa