19.11.2014 | 16:57 Uhr
Ludwigsburg (ots) – Wie wir berichteten, war es am frühen Sonntagmorgen, 2.11.2014, in der Grabenstraße zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf ein 32-Jähriger schwere Kopfverletzungen erlitt. Vermutlich weil sie alle alkoholisiert waren, war eine Gruppe von mehreren jungen Erwachsenen mit zwei 32 Jahre alten Männern zunächst in einer Gaststätte in einen Streit geraten, der schließlich vor dem Lokal in einer körperlichen Auseinandersetzung gipfelte. Dabei hatte einer der zu diesem Zeitpunkt unbekannten Täter dem 32-Jährigen gegen den Kopf getreten. Der Begleiter des Opfers wurde bei der Schlägerei leicht verletzt. Anschließend ergriffen die jungen Männer unerkannt die Flucht.
Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen richtete sich anhand der Auswertung von Videoaufzeichnungen der Gaststätte sowie einer nahe gelegenen Bank ein erster Tatverdacht gegen eine Gruppe von vier Männern im Alter von 20, 21 und 22 Jahren. Sie waren zudem einem aufmerksamen Zeugen aufgefallen, der zur fraglichen Zeit mit dem Auto in der Grabenstraße unterwegs war.
In Zusammenarbeit mit Beamten des Polizeipräsidiums Einsatz, den Polizeipräsidien Konstanz und Karlsruhe wurden am Mittwochmorgen die Wohnungen der vier Tatverdächtigen im Raum Böblingen, Ludwigsburg, Sigmaringen und Karlsruhe mit richterlichem Beschluss durchsucht. Dies führte unter anderem zur Sicherstellung von in der Tatnacht getragener Kleidung und der vorläufigen Festnahme der jungen Männer.
Zwischenzeitlich ist nunmehr der 22-Jährige verdächtig, das Opfer mit Fußtritten gegen den Kopf verletzt zu haben, während sein 20 Jahre alter Kompagnon beiden Kontrahenten Faustschläge verpasst hatte. Bis auf den 22-Jährigen wurden die weiteren Beteiligten nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragte beim zuständigen Amtsgericht gegen den 22-Jährigen einen Haftbefehl, der gegen den als gewalttätig polizeibekannten jungen Mann in Vollzug gesetzt wurde. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.
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