19.11.2014 | 17:41 Uhr
Aalen (ots) – Im Landkreis wurden im Laufe des Dienstags insgesamt 69 Verkaufsstellen auf die Einhaltung des Jugendschutzes kontrolliert. Dabei mussten 25 Beanstandungen ausgesprochen werden.
Die Kontrollen fanden in Form von Testkäufen statt. Solche Testkäufe werden im Landkreis Schwäbisch Hall seit 2010 gemeinsam von Landratsamt und Polizei durchgeführt. Dabei werden jugendliche Testkäufer eingesetzt, die versuchen in Verkaufsstellen Waren zu erwerben, die sie nach dem Jugendschutzgesetz in ihrem Alter nicht erhalten dürften. Ging es in den vergangenen Jahren dabei nur um den Kauf von Alkohol/Branntwein, wurde in diesem Jahr die Palette um Tabakwaren und altersbeschränkte Videospiele erweitert. Und bei den überprüften Örtlichkeiten wurden auch Spielhallen in die Kontrollen einbezogen.
Nach der Motivation für die Kontrollen muss nicht lange gesucht werden. Seit 2012 steigt die Zahl der Einlieferungen von Jugendlichen mit Alkoholvergiftung in Krankenhäuser wieder an, nachdem sie bis dahin kontinuierlich zurückgegangen war. Dieser Missbrauch von Alkohol findet nicht nur im Rahmen von Veranstaltungen statt, sondern auch mit selbst erworbenem Alkohol, der auf privaten Feiern oder schon beim sogenannten Vorglühen getrunken wird.
Neben den unbestrittenen Gesundheitsgefahren, vor denen die Jugendlichen durch das Gesetz geschützt werden sollen, ist der Zusammenhang von Alkoholkonsum und Gewaltbereitschaft genauso offenkundig und bewiesen. Die gesunkenen Hemmschwellen bei den Auslösereizen für Gewalt und die viel diskutierte Maßlosigkeit bei der Gewaltanwendung, das oft beobachtete mitleidlose Draufhauen auf den am Boden Liegenden sind oft dem starken Alkoholisierungsgrad, aber wohl auch einer verfälschten Realitätswahrnehmung in der Folge von gewaltverherrlichenden Videospielen geschuldet.
Die Testkäufe wurden in diesem Jahr durch 12 Auszubildende des Landratsamtes und der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall im Alter von 16 und 17 Jahren durchgeführt. Begleitet wurden die Jugendlichen im Hintergrund von 14 Mitarbeitern von Landratsamt und Polizei.
Bei mehr als jedem dritten Versuch waren die Testkäufer erfolgreich. Bei Alkoholtestkäufen mussten bei 38 Versuchen 14 Verkaufsstellen beanstandet werden. Im Bereich der Tabakwaren gab es eine noch größere Ernüchterung, hier waren acht von 13 Kaufversuchen erfolgreich. Viel erfreulicher war das Ergebnis bei den Videotestkäufen. Hier funktioniert die Verkaufshemmung, vier von vier Kaufversuchen schlugen fehl. In Spielhallen konnten drei von 14 Probanden verbotenerweise an Automaten spielen.
Alles in Allem war man bei den Verantwortlichen mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Im Vergleich zu den Vorjahren blieben die Beanstandungszahlen dort, wo Vergleiche möglich sind, gleich oder stiegen sogar leicht an. Die Bemühungen um einen erfolgreichen Jugendschutz werden sicher fortgeführt. Es muss gelingen, die Geschäftsinhaber und die Beschäftigten weiter zu sensibilisieren und vor allem auch in Zusammenwirken mit dem Elternhaus und den Jugendlichen selber die Einsicht weiter zu stärken, dass Jugendschutz alle angeht und auch nur gemeinsam zum Erfolg führen kann. Bis dahin werden aus solchen Kontrollaktionen auch belastende Maßnahmen für die Betroffenen. 25 Beschäftigte der Läden, über deren Kasse oder Theke die verbotenen Gegenstände gingen, werden eine Anzeige erhalten und müssen mit der Auferlegung eines Bußgeldes rechnen. Die Betreiber der Verkaufsstellen werden in diesem Zusammenhang überprüft, ob auch sie Fehler gemacht oder zugelassen haben, die sie sich anlasten lassen müssen.
Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Aalen Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 07361 580-105 bis 110 E-Mail: aalen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/