19.11.2014 | 14:22 Uhr
Pasewalk (ots) – Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu und mit dem zeitlich näher kommenden Silvesterabend erfolgt auch wieder zunehmend die Einfuhr von Feuerwerks- und Knallkörpern aus dem polnischen Ausland.
So stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Pasewalk bereits am vergangenen Wochenende bei der Kontrolle des Laderaumes eines niederländischen Fahrzeuges eine große Menge an Feuerwerkskörpern fest. Diese waren nach Aussage des 23 – jährigen niederländischen Fahrers zuvor im polnischen Ausland gekauft worden und verfügten in der Masse nicht über die erforderlichen BAM- Zulassungszeichen bzw. CE – Zeichen. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und werden dem Munitionsbergungsdienst in Mellenthin übergeben, durch welchen die fachmännische Entsorgung erfolgt. Gegen den niederländischen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper äußerst gefährlich und deren Gebrauch mit extremen Risiken verbunden ist. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.
Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland einführen, verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden.
In Deutschland sind nur Feuerwerks- und Knallkörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Ergebnis eines aufwändigen Prüfverfahrens zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z.B: BAM – P II – 1912 oder CE – Zeichen) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Pasewalk Manina Puck Telefon: 03973/2047-103 o. Mobil 0172-5110961 Fax: 03973/2047-118 E-Mail: manina.puck@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente "Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: - der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, - die bahnpolizeilichen Aufgaben - die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.