Parkplatzrempler und Verkehrsunfallflucht – Richtiges Verhalten wenn‘s „gekracht“ hat
REGENSBURG. Die Verkehrsunfallstatistik des Polizeipräsidiums Oberpfalz wies im vergangenen Jahr ca. 32.000 Verkehrsunfälle auf. Hierunter finden sich Bagatellunfälle wie Parkplatzrempler genauso wie tödlich verlaufende Verkehrsgeschehnisse. Bemerkenswert ist dazu die Feststellung, dass etwa jeder sechste bei der Polizei angezeigte Unfall eine Verkehrsunfallflucht ist.
Die Arbeit der Unfallfluchtfahnder – Dokumentation des Schadens
Diese Tatsache nimmt das Polizeipräsidium zum Anlass auf das richtige Verhalten nach solchen Bagatellunfällen, wie etwa beim Ein- oder Ausparken, hinzuweisen.
Keinesfalls reichen Notizzettel oder Visitenkarte, die man hinter den Scheibenwischer klemmt, dies gilt es sich deutlich vor Augen zu halten.
Man kann nicht darauf vertrauen, dass eine solche Mitteilung den Empfänger tatsächlich erreicht. Wer so handelt begeht ein „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, wie das Strafgesetzbuch dieses Verhalten definiert. Eine Straftat, die mit Freiheits- oder mit Geldstrafe, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot und drei Punkten geahndet werden kann.
Etwa 40 % der angezeigten Unfallfluchten können die Ermittler klären. Dessen sollten sich diejenigen Unfallverursacher bewusst sein, die sich ohne ihren Pflichten nachzukommen aus dem Staub machen.
Richtig ist es, wenn der Unfallverursacher zunächst eine angemessene Zeit auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs wartet. Was unter einer angemessenen Wartezeit zu verstehen ist, hängt von der Schwere des Unfalls, dem Unfallort, der Tageszeit und den Witterungsverhältnissen ab.
In der Regel ist eine Wartezeit zwischen 30 und 60 Minuten ausreichend. Verstreicht diese so muss die Polizei informiert werden.
Der sofortigen Verständigung der Polizei nach einem Unfall, welcher Dimensionierung auch immer, steht selbstredend nichts entgegen.
Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Michael Rebele, Tel.: 0941/506-1012
Veröffentlicht am: 18.11.2014, 09:35 Uhr;