17.11.2014 | 16:30 Uhr
Heppenheim (ots) – Eine Vielzahl von Temposündern konnten Zivilfahnder der Direktion Verkehrssicherheit des Polizeipräsidiums Südhessen am vergangenen Wochenende (14.11.2014 bis 16.11.2014) auf der Autobahn 5 im Bereich Heppenheim stoppen.
Am Freitag (14.11.2014) traf es fünf Fahrer. Auf gleich drei Fahrer kommen Fahrverbote, Punkte und saftige Bußgelder zu. Eine 34-jährige Autofahrerin hatte in der 80er-Zone 124 km/h auf dem Tacho. Ein 65-Jähriger fuhr 42 km/h schneller als erlaubt und ein 24-Jähriger überschritt die erlaubte Geschwindigkeit sogar um 52 km/h. Ein 42-Jähriger wurde von den Fahndern mit 134 km/h gemessen. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro bezahlen. Zu guter Letzt erwischten die Beamten dann noch einen 45-jährigen Autofahrer, der 33 km/h schneller fuhr als erlaubt. Er kommt mit einem Punkt und 120 Euro davon.
Am Samstag (15.11.2014) war ein 42-jähriger Fahrer Spitzenreiter. Er war mit seinem Auto mit 140 km/h in der 80er-Zone unterwegs, als ihn die Fahnder stoppten. Um 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot wird er nicht herum kommen. Mit der gleichen Strafe muss sich ein 33 Jahre alter Autofahrer abfinden. Er fuhr 52 km/h zu schnell. Ebenfalls ein Fahrverbot, aber „nur“ 160 Euro Bußgeld und zwei Punkte hat eine 51-jährige Autofahrerin zu erwarten. Sie überschritt die erlaubten 80 km/h um 50 km/h. Auch ein 27-jähriger Autofahrer fuhr zu schnell. Wegen einer Überschreitung von 40 km/h kann er sich auf 120 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg einstellten. Bei einem 35-Jährigen nahmen die Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro. Er war ebenfalls 40 km/h zu schnell, hatte aber keinen festen Wohnsitz in Deutschland. 80 Euro und ein Punkt in Flensburg muss ein 36-jähriger Fahrer auf sich nehmen. Er war mit seinem Auto mit 109 km/h unterwegs, als er den Fahndern ins Netz ging.
Am Sonntag (16.11.2014) ertappten die Fahnder dann noch eine 34-jährige Autofahrerin. Sie hatte 43 km/h zu viel auf dem Tacho. Ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte und 160 Euro Bußgeld sind die Folge.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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