Polizeipräsidium Rheinpfalz
16.11.2014, 08:58 – Polizeidirektion Ludwigshafen
Dienstgebiet PI Frankenthal und PW Maxdorf, Pressemeldung der Polizeiinspektion Frankenthal vom 16.11.2014
Frankenthal 28-jähriger fährt unter Betäubungsmitteleinfluss Auto
Ein 28-jähriger Frankenthaler wurde am 14.11.2014 gegen 15 Uhr im Meergartenweg mit seinem PKW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit konnten bei dem Fahrer drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC. Dem 28-jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet neben einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinflusses auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Sollten die Grenzwerte in Bezug auf den Betäubungsmitteleinfluss überschritten werden, erwarten den Frankenthaler für die Ordnungswidrigkeit 500 Geldbuße und einen Monat Fahrverbot.
Birkenheide 51-jähriger fährt unter Betäubungsmitteleinfluss Motorroller
Am 14.11.2014 gegen 23:15 Uhr wurde ein 51-jähriger Fußgönheimer mit seinem Motorroller in der Mannheimer Straße in Birkenheide einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Zunächst wurde bei ihm Alkoholgeruch wahrgenommen, zudem konnten weitere Anzeichen für Alkohol- und auch Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt werden. Er räumte ein sowohl Alkohol als auch Marihuana konsumiert zu haben. Der freiwillig durchgeführte Alkoholtest ergab 2,39 Promille. Im Rahmen der Durchsuchung des Fahrers konnten in einer Zigarettendose noch Reste von Marihuana aufgefunden werden. Dem 51-jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erwartet ihn auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Frankenthal Verhinderte Trunkenheitsfahrt, zwei Jugendliche alkoholisiert mit Fahrrädern gestoppt.
Im Rahmen der Streife wurden am 15.11.2014 gegen 04:10 Uhr zwei 24-jährige Brüder aus Frankenthal mit ihren Fahrrädern einer Verkehrskontrolle unterzogen. Beide waren leicht alkoholisiert, sodass die ihnen präventiv die Weiterfahrt untersagt wurde.
Auch bei Radfahrern gilt Fahren unter Alkoholeinfluss nicht als Kavaliersdelikt, sondern wird je nach Promillewert als Straftat geahndet. Zudem gilt Alkoholeinfluss als erhebliche Unfallursache, egal ob bei Auto- oder auch bei Radfahrern.
Frankenthal Unfall nach Vorfahrtsmissachtung
Eine 35-jährige Frankenthalerin wollte am 15.11.2014 gegen 08:40 Uhr mit ihrem PKW in Frankenthal von der Robert-Bosch-Straße nach links in die Beindersheimer Straße einbiegen. Dabei missachtete sie die Vorfahrt eines 46-jährigen Ford-Fahrers aus Heuchelheim, welcher die Beindersheimer Straße in Richtung Beindersheim befuhr. Es kam zur Kollision, wobei ein Sachschaden von insgesamt ca. 14.000 entstand. Beide Fahrzeugführer blieben glücklicherweise unverletzt. Gegen die Unfallverursacherin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Frankenthal Handyraub vor Frankenthaler Kneipe
Einem 19-jährigen Frankenthaler wurde am 16.11.2014 gegen 04:50 Uhr vor einer Frankenthaler Kneipe im Bereich der Nürnberger Straße durch einen bislang unbekannten Täter ein Handy entwendet. Auf Grund seiner Alkoholisierung gestalteten sich die Ermittlungen zum Tathergang bislang schwierig. Er konnte lediglich angeben, dass er von bislang unbekannten Täter(n) vor der Kneipe angegangen wurde und ihm dabei das Handy, ein Sony Experia, abgenommen wurde. Vorher habe er lediglich eine männliche Person mit längeren braunen Haaren vor der Eingangstür der Kneipe wahrgenommen. Ob diese mit dem Ereignis in Zusammenhang steht ist jedoch unklar.
Fußgönheim Geklärte Unfallflucht dank Zeugenhinweis
Nach Zeugenangaben beschädigte eine bislang unbekannte Fahrzeugführerin mit ihrem silbernen VW Golf am 15.11.2014 gegen 18:35 Uhr im Bereich des Kirchgartens in Fußgönheim den dort ordnungsgemäß auf dem Parkplatz des Bürgerhauses abgestellten VW Polo einer 71-jährigen aus Dannstadt-Schauernheim. Durch den aufmerksamen Zeugen konnte der Unfallhergang beobachtet – die Unfallverursacherin stieß beim Ein/Ausparken gegen den geparkten Pkw und das Kennzeichen notiert werden. Der Sachschaden liegt bei rund 1000 . Die Ermittlungen hinsichtlich der Unfallverursacherin dauern an, ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernens von Unfallort wurde eingeleitet.
Frankenthal Verkehrsunfall mit leicht verletzter Radfahrerin
Ein 59-jähriger Frankenthaler befuhr am 15.11.2014 gegen 13:17 Uhr mit seinem Renault Twingo die Haardtstraße in FT-Flomersheim in Richtung Jahnstraße. Eine 60-jährige Frankenthalerin befuhr mit ihrem Fahrrad die Jahnstraße in Richtung Bahnübergang. An der Einmündung Jahnstraße/Haardtstraße übersah der PKW-Fahrer die Radfahrerin und touchierte diese am Hinterrad, so dass sie zu Fall kam. Dabei zog sie sich offene Wunden an beiden Händen zu, sowie diverse Prellungen am Körper. Sie wurde durch den Rettungsdienst in ein Ludwigshafener Krankenhaus verbracht. Gegen den Unfallfahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unfallbedingt entstand lediglich an dem Fahrrad ein Schaden in Höhe von ca. 50 .
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