15.11.2014 | 13:54 Uhr
Landkreis Tuttlingen (ots) – Trossingen: Vorfahrt missachtet – 9000 Euro Sachschaden; Trossingen: Alkoholisierter Autofahrer prallt gegen Gartenmauer; Tuttlingen: Bei Sichtweite von knapp 100 Meter überholt und Unfall verursacht; Geisingen: Autofahrer überholt trotz Gegenverkehr -Schweizer Führerschein einbehalten
Trossingen: Vorfahrt missachtet – 9000 Euro Sachschaden
Bei einem Verkehrsunfall an der Einmündung Tuninger Straße/Christian-Messner-Straße entstand am Freitag um 17.20 Uhr Sachschaden von etwa 9000 Euro. Es wurde niemand verletzt. Eine 19-jährige Fahrerin missachtete beim Abbiegen nach links in die Tuninger Straße die Vorfahrt eines 53-jährigen Fahrers. Der Citroen der Unfallverursacherin war nach der Kollision nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Sie wurde bei der Bußgeldbehörde angezeigt.
Trossingen: Alkoholisierter Autofahrer prallt gegen Gartenmauer
Ein alkoholisierter Autofahrer prallte am Samstag gegen 3.15 Uhr in der Straße „In den Rosenäckern“ gegen eine Gartenmauer, weshalb die Polizeibeamten des Polizeireviers Spaichingen Ermittlungen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung einleiteten. Dem 26-jährigen Autofahrer wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein einbehalten.
Tuttlingen: Bei Sichtweite von knapp 100 Meter überholt und Unfall verursacht
Am Freitag beabsichtigte ein 22-jähriger Fahrer eines Transporters einen vor sich fahrenden Pkw zu überholen. Beide Fahrzeuge fuhren bereits über eine längere Strecke in einen Kolonne hinter einem Lkw auf der Bundesstraße 311 her. Zirka 200 Meter vor dem Kreisverkehr in Richtung Tuttlingen scherte der 22-Jährige bei einer Sichtweite von knapp 100 Metern aus und begann den Überholvorgang. Als er sich bereits mit seinem Heck auf Höhe der Fahrertür des vorausfahrenden Autos befand, bemerkte er ein entgegenkommendes Fahrzeug. Er scherte unmittelbar vor dem Tiguan wieder auf die rechte Fahrspur. Dabei kam es zur Kollision. Es entstand Sachschaden von etwa 3500 Euro. Personen wurden nicht verletzt. Die Polizeibeamten des Polizeireviers Tuttlingen leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung ein. Der Führerschein des 22-Jährigens wurde einbehalten.
Geisingen: Autofahrer überholt trotz Gegenverkehr -Schweizer Führerschein einbehalten
Der Führerschein eines 28-jährigen Schweizers wurde am Freitag nach einem Verkehrsunfall um 18.15 Uhr von den Polizeibeamten des Polizeireviers Tuttlingen einbehalten. Nach bisherigen Ermittlungen wollte der 28-jährige Ferrari-Fahrer auf der Landesstraße 185 zwischen Blumberg und Leipferdingen – kurz nach der Abfahrt Riedöschingen – einen Skoda überholen. Noch während des Überholvorgangs bemerkte der 28-Jährige, dass ihm ein Transporter entgegen kam. Ein Unfall stand unmittelbar bevor. Gerade noch rechtzeitig konnte er mit seinem Ferrari nach links auf den Grünstreifen ausweichen und diesen nach zirka 70 Metern wieder zurück auf die Fahrbahn lenken. Dort geriet der 28-Järhrige ins Schleudern und prallte seitlich gegen die Leitplanke. Der 39-jährige Fahrer des Transporters leitete, als er den auf seiner Fahrspur entgegenkommenden Ferrari erkannte, sofort eine Gefahrenbremsung ein. Am Ferrari und den Leitplanken entstand Sachschaden von rund 25000 Euro. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde beim 28-Jährigen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 4000 Schweizer Franken und 500 Euro erhoben. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich mit den Polizeibeamten des Polizeireviers Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461 941-0 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an: Bärbel Schatz Polizeipräsidium Tuttlingen Pressestelle Telefon: 07461 941-113 E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/