13.11.2014 09:42:00, Koblenz und Umgebung – Polizei warnt vor sogenannten „Kräutermischungen“

Polizeipräsidium Koblenz

13.11.2014, 09:42 – Polizeipräsidium Koblenz

Koblenz und Umgebung, Polizei warnt vor sogenannten „Kräutermischungen“ Jugendliche in Krankenhaus eingeliefert
 
 

Wie der Polizei gestern (12.11.2014) mitgeteilt wurde, mussten an diesem Tag drei Schüler (16 und 18 Jahre alt), die eine Kräutermischung geraucht haben, mit gesundheitlichen Problemen in ein Neuwieder Krankenhaus eingeliefert werden.
Erst am vergangenen Sonntag, 9.11.2014, kam es zu einem ähnlichen Rettungseinsatz in der Verbandsgemeinde Pellenz. Hier konsumierten zwei Jugendliche gemeinsam sogenannte „Legal-High-Produkte“. Ein 16-Jähriger kollabierte, wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und lag zeitweise im Koma.
Die Polizei weist nochmals auf die Gefährlichkeit der sogenannten „Kräutermischun-gen“ hin.
Kräutermischungen, oder „Legal-Highs“, sind tabak- oder teeähnliche Gemische, die oftmals mit Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen durchsetzt werden.
Zwar sind nicht alle Kräutermischungen generell gesetzlich verboten, allerdings können sie lebensgefährlich sein, denn für den Konsumenten ist es unmöglich zu erkennen, wie und aus welchen Substanzen sich eine Konsumeinheit zusammensetzt.
Weder Name, Verpackung noch Verkaufsquelle lassen Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit zu.
Nach dem Konsum dieser Mischungen treten häufig Vergiftungssymptome wie Übelkeit, Erbrechen, starkes Zittern, Herzrasen, Orientierungslosigkeit und Kreislaufprob-leme, bis hin zur Bewusstlosigkeit, auf.
Seit mehreren Jahren werden solche Kräutermischungen über Head-Shops oder Onlineshops verkauft.
Die auf die Kräuter aufgetragenen Substanzen haben nachweislich cannabisähnliche Wirkungen. Da diese jedoch gegenüber dem natürlichen Cannabisinhaltsstoff oft um ein vielfaches höher sind, stellt dies eine erhebliche Gefahr von Überdosierung beim Rauchen der Kräutermischungen dar.
Auch können durch den Verbrennungsprozess toxische und krebserregende oder krebsfördernde Zersetzungsprozesse gebildet werden.
Es besteht also eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den Konsumenten.

Die Polizei warnt vor dem Konsum dieser Kräutermischungen, denn ihre Wirkung ist schwer bzw. gar nicht einzuschätzen. Der Konsum kann kurz- und langfristig schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben.

Polizeipräsidium Koblenz

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Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz