POL-WHV: Trunkenheitsfahrt in Zetel – das Fahren mit einer Alkoholbeeinflussung ab 0,3 Promille kann schon strafbar sein

12.11.2014 | 12:04 Uhr

Wilhelmshaven (ots) – zetel. Am Dienstagabend, 11.11.2014, kam es in Zetel gegen 18 Uhr zu einer Trunkenheitsfahrt. Eine 64-jährige Frau aus Horsten befuhr mit ihrem PKW die Bohlenberger Straße. Bei einer Verkehrskontrolle durch Beamte der Polizeistation Zetel wurde festgestellt, dass die Frau unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,86 Promille. Es wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Blutentnahme zur Beweissicherung durchgeführt, außerdem wurde der Fahrzeugschlüssel aus gefahrenabwehrenden Gründen sichergestellt. Die Frau muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss bereits ab einem Alkoholwert von 0,3 Promille strafbar sein kann, wenn entsprechende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.

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Quelle: news aktuell / dpa