12.11.2014 | 12:50 Uhr
Diepholz (ots) – Am gestrigen Dienstag in der Zeit von 09:00 bis 15:00 Uhr führte die auf gewerblichen Güterverkehr spezialisierte „Regio-Kontrollgruppe“ der Polizeiinspektion Diepholz mit 10 Beamten an der Bundesstraße 51 in Twistringen eine Kontrollaktion durch.
Wie auch bereits bei vorangegangenen Kontrollen wurde wieder eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Diesmal standen besonders landwirtschaftlich genutzte LKW und andere Fahrzeuge, die landwirtschaftliche Dinge transportierten, im Fokus der Polizei.
Ein landwirtschaftlicher Zug bestehend aus einem Ackerschlepper und zwei Anhängern war um annähernd zehn Prozent überladen. Statt der erlaubten 40 Tonnen brachte er 43.800 kg auf die Waage. Der 53 jährige Fahrer eines Viehtransporters übertraf diesen Wert noch: auf seiner Fahrt von Twistringen zum Schlachthof im Landkreis Cloppenburg wurde er mit einer Überladung von 12 Prozent gestoppt. Beide Fahrer erwartet nun ein empfindliches Bußgeld.
An einem weiteren landwirtschaftlichen Anhänger, der schon deutlich in die Jahre gekommen war, funktionierte die Bremse überhaupt nicht mehr; und das bei einem Gewicht von rund acht Tonnen – ein unhaltbarer Zustand. Hinzu kamen weitere Mängel am Rahmen und der Zuggabel. Die Weiterfahrt wurde von den Beamten unterbunden, der Anhänger konnte nach Entladung mit geringer Geschwindigkeit zum Hof geschleppt werden, was wahrscheinlich seine letzte Fahrt war.
Bei einem ebenfalls älteren landwirtschaftlichen Anhänger hatte der 68-jährige Fahrer die Bremse eigenhändig außer Betrieb gesetzt, um das Rangieren zu erleichtern. Auf öffentlichen Straßen muss diese Sperre aber wieder entfernt werden, der mit Mist beladene Anhänger mit einem Gewicht von etwa drei Tonnen wird sonst ebenfalls nicht gebremst. Dieser Mangel konnte unverzüglich behoben werden, mit einem Bußgeldverfahren muss der Fahrer aber trotzdem rechnen.
Mit einem Autokran von 24 Tonnen Gewicht war ein 58-jähriger Mann von Barnstorf nach Bremen unterwegs. Er hatte mit dem Kran eine Maschine in eine Werkhalle gesetzt. Seit seinem fünfzigsten Geburtstag war er allerdings ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, denn diese erlischt ohne Durchführung der erforderlichen Untersuchungen. Dies war dem Fahrer nach eigenen Angaben nicht bekannt, ein Ersatzfahrer musste bestellt werden.
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