10.11.2014 | 05:55 Uhr
Stralsund (ots) – Das vergangene sonnige Wochenende lockte nochmals zahlreiche Angelfreunde sowie Wassersportler an und auf den Sund. Die Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund passte diesbezüglich seine Kontrollschwerpunkte auf die saisonalen Besonderheiten im Revier an. Einen Kontrollschwerpunkt stellte die Überprüfung der Einhaltung von Auflagen zur Fischereiausübung im Hafen Stralsund dar. Dabei mussten die Beamten der Wasserschutzpolizei leider mehrere Verstöße gegen die durch das Landesfischereiamt M-V erlassenen sog. „Winterlagerregelungen“ feststellen. Gegen die Verantwortlichen werden entsprechende bußgeldbelegte Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Bei besonders gravierenden Verstößen droht zudem der Entzug des Fischereischeins. Die durch das Landesfischereiamt M-V erlassenen Regelungen dienen dem Schutz der Fischbestände, welche sich zum „Überwintern“ auch in den Hafen von Stralsund und seinen anliegenden Kanälen zurückziehen. Es ist somit nochmals darauf hinzuweisen, dass sich alle Angelsportler mit den Besonderheiten der „Winterlagerregungen“ im Hafen Stralsund vertraut machen sollten, welche im Internet auf der Seite des Landesfischereiamtes eingestellt bzw. bei der Fischereiaufsicht Stralsund, der Wasserschutzpolizei sowie den örtlichen Anglerbedarfsgeschäften oder Bootsvermietern zu erfragen sind.
Einen weiteren Kontrollschwerpunkt stellte die Überprüfung der Einhaltung von Ausrüstungspflichten von Sportbooten dar. Hierbei wurde besonders auf eine ordnungsgemäße „Lichterführung“ geachtet. Dazu ist anzumerken, dass die meisten Sportboote mit Beleuchtungsmitteln ausgestattet waren. Allerdings ist bei mehreren Fahrzeugen zu bemängeln gewesen, dass an diesen Beleuchtungsmittel verwendeten wurden, welche nicht für den Betrieb, entsprechend der rechtlichen Vorgaben der Seeschifffahrtsstraßenordnung, zugelassen sind. Demnach dürfen nur „Lichter“ verwendet werden, welche durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie oder gleichegestellter Institutionen anderer EU-Staaten entsprechend geprüft und zertifiziert wurden. Dies soll letztlich sicherstellen, dass die verwendeten Beleuchtungsmittel auch tatsächlich zur „Lichterführung“ im Seebetrieb geeignet sind und somit auch bei Dunkelheit einen sicheren Schiffsverkehr gewährleisten können.
Erfreulicherweise bleibt aber abschließend festzuhalten, dass trotz der hohen Anzahl an Kontrollen am vergangenen Wochenende durch die Beamten der Wasserschutzpolizei zu belegen ist, dass sich die große Mehrheit der Wasser- und Angelsportler verantwortungsbewusst an die seeverkehrs- und fischereirechtlichen Vorschriften hält.
Rückfragen bitte an: Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund Telefon: 03831/26140 Fax: 03831/261411 E-Mail: wspi-stralsund@lwspa-mv.de