Polizeipräsidium Koblenz
09.11.2014, 16:33 – Polizeipräsidium Koblenz
Koblenz, Pressemeldung für die Stadt Koblenz für das Wochenende 8.-9.11.2014
Verkehrsunfall mit Flucht, geringer Sachschaden
Am Freitag, den 07.11.2014, gegen 16:45 Uhr, befuhr ein 57-jähriger Mann aus Niederkassel die Arenberger Straße in Koblenz. Ihm kam in Höhe des Hauses Nr. 79 ein roter Pritschenwagen mit halbhohem Aufbau auf der Pritsche entgegen. Beide Außenspiegel berührten sich, wobei der Spiegel des Geschädigten zerstört wurde. Hinweise auf den Verursacher nimmt die Polizeiinspektion 1 unter der Telefonnummer 0261/103-0 entgegen.
Kinder verloren und wiedergefunden
1. Wie es nicht sein sollte:
Wie einst Hänschen Klein, aber auf einem Laufrad, war am Samstag, den 08.11.2014, gegen 14:25 Uhr, ein Fünfjähriger in Koblenz unterwegs. Mit seiner Mutter hatte er die Stadt besucht. Im Bereich der Pfaffendorfer Brücke verlor sie das Kind aus den Augen und wendete sich letztlich hilfesuchend an die Polizei. Mit allen verfügbaren Kräften der Polizeiinspektion 1 wurde intensiv gesucht. Der junge Mann konnte nach ca. einer halben Stunde in Niederberg aufgefunden werden. Glücklicherweise hatte er sich auf den Nachhauseweg gemacht und war so für die eingesetzten Beamten relativ leicht zu lokalisieren. Bemerkenswert daran ist, dass der Junge sich über eine Strecke von mehr als zwei Kilometern ohne Begleitung eines Erwachsenen auf teilweise stark frequentierten Straßen bewegt haben muss. Während sonst bei jedem scheinbar herrenlosen Tierchen eine Vielzahl von Anrufen registriert werden, sah sich hier kein Passant bemüßigt, Notiz zu nehmen, geschweige denn die Polizei zu informieren.
2. Wie es sein sollte
Dass es glücklicherweise auch anders geht zeigte sich am selben Tag, nur ca. zwei Stunden später. Es meldete sich eine 34-jährige Mutter per Notruf bei der Polizei. Ihr war auf der Löhrstraße ein sechsjähriger Junge aufgefallen, der offen-sichtlich ohne Begleitung von Erwachsenen unterwegs war. Nachdem sie den Vornamen des Kindes erfragt hatte, konnte der Junge keine weiteren Angaben zu seinen Eltern oder seiner Wohnanschrift machen. Flugs meldete sich die Frau über Notruf und teilte mit, dass sie bei dem Jungen warte, bis die Polizei oder ein Elternteil einträfe. Kurz darauf nahmen Beamte der Polizeiinspektion 1 Kontakt zur ihr und dem Kind auf. Auch gegenüber den Beamten konnte der Junge lediglich seinen Vornamen angeben. Nachdem sie dem Buben eine Fahrt im Streifenwagen schmackhaft machten und er hinten Platz genommen hatte, erschien die besorgte Mutter am Ort des Geschehens und nahm dankbar und erleichtert ihr Kind wieder in Obhut.
Ein besonderes Lob gilt der 34-jährigen Frau, die mit ihrem fürsorglichen Verhal-ten bewies, dass es auch noch Bürger mit einem ausgeprägten Verantwortungsgefühl gibt.
Unfall, Alkoholeinfluss, versuchte Flucht und Körperverletzung.
Einen Verkehrsunfall unter nicht ganz alltäglichen Begleitumständen nahmen die Beamten der PI 1 am Freitag, den 07.11.2014 gegen 12:45 Uhr auf. Auf der B9 in Fahrtrichtung Norden, etwa in Höhe des Media-Marktes, war es zur Kollision zwischen drei Pkw gekommen. Teilweise war die Richtungsfahrbahn Nord blockiert, ein Verkehrsteilnehmer erlitt durch den Unfall leichte Verletzungen. Damit nicht genug. Unfallverursacher war ein 59-jähriger Koblenzer. Noch bevor die Polizei an der Unfallstelle war, versuchte er, sich vom Unfallort zu entfernen. Der leicht verletzte 46-jährige zweite Unfallbeteiligte hinderte ihn daran, indem er den Zündschlüssel vom verursachenden Pkw abzog. Dabei zog er sich weitere leichte Verletzungen, jetzt am Unterarm, zu. Die dritte Beteiligte, eine 42-Jährige aus Rengsdorf, blieb unverletzt. Alsbald stellte sich heraus, warum der Unfallverursacher es so eilig hatte zu verschwinden. Ein Atemalkoholtest ergab ein vorläufiges Ergebnis von 2,01 %o Atemalkohol.
Auf richterliche Anordnung wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde in amtliche Verwahrung genommen und sein Fahrzeug musste sichergestellt werden. Der Unfallverursacher sieht sich nun zwei Strafverfahren ausgesetzt. Nicht nur wegen des Verkehrsverstoßes unter Alkoholeinwirkung, sondern auch wegen Körperverletzung zum Nachteil des zweiten Unfallbeteiligten muss er sich nun verantworten.
Polizeipräsidium Koblenz
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Telefon: 0261/103-0