05.11.2014 | 15:51 Uhr
Kreis Steinburg (ots) – Am Montagmorgen war die Welt für eine Münsterdorferin im Rentenalter zunächst noch in Ordnung – bis 10 Uhr, da klingelte bei ihr das Telefon. Am anderen Ende meldete sich eine männliche Stimme, gab an, Mitarbeiter der Rentenkasse zu sein. Er wolle sie darauf aufmerksam machen, dass sie Verbindlichkeiten in Höhe von mehreren Tausend Euro hätte, deswegen solle die Rente um mehrere Hundert Euro monatlich gekürzt werden – es sei denn, sie würde ihre Verbindlichkeiten durch die Zahlung der entsprechenden Summe ablösen. Aufgelaufen sein soll der Betrag aufgrund eines Vertrages aus den Vorjahren. Des Weiteren wurde die Münsterdorferin von dem Anrufer auf ein Schreiben eines Hamburger Gerichts hingewiesen, das eine Forderung in fünfstelliger Höhe, gerichtet an die Münsterdorferin, zum Inhalt hätte. Der Anrufer riet ihr, zwecks Begleichung der Schulden Kontakt mit einem bestimmten Kreditinstitut in Itzehoe aufzunehmen, mit dem auch sie in bankgeschäftlichen Verbindungen steht. Ziel: der Abschluss eines Dispositionskredits.
Weil sich die Münsterdorferin überhaupt nicht erklären konnte, dass solche Forderungen an sie rechtlichen Bestand haben könnten, teilte sie dem Anrufer mit, sie würde sich an ihren Rechtsanwalt wenden und den mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. Auf ihre Frage nach einer Rückrufnummer des angeblichen Mitarbeiters der Rentenkasse, nannte der ihr einen Anschluss mit Berliner Vorwahl-Nummer („030“) und betonte, er würde wieder bei ihr anrufen. Doch dieser Anruf zum avisierten Zeitpunkt blieb aus.
Um Klarheit in die Angelegenheiten zu bekommen, setzte sich die Münsterdorferin mit ihrer zuständigen Rentenversicherungsstelle in Verbindung. Dort habe ihr ein Mitarbeiter erklärt, es seien keinerlei Forderungen an sie bekannt. Selbst wenn: Man hätte sie niemals angerufen, sondern den Kontakt zu ihr schriftlich aufgenommen. Im Zuge ihrer Recherche hatte sich die Frau auch an das Kreditinstitut gewandt, dessen Name der Anrufer erwähnte.
Was der Fremde letztlich bezweckte, ist nicht bekannt. Er fragte nicht nach Personen- oder Bankverbindungsdaten, brachte das Gespräch aber auf „selbstgenutzten Wohneigentum“ und erfuhr, dass die Rentnerin über keine ausreichenden Barmittel verfüge, um größere Summen ohne weiteres abzulösen.
Weil für sie nach dem Telefonat viele Fragen im Raum standen, wandte sich die Angerufene an die Polizei – nicht ausgeschlossen ist, dass der Unbekannte das Telefonat zur Vorbereitung von Straftaten nutzen wollte. Die Polizei rät dazu, fremden Anrufern, auch dann, wenn sie vorgeben, von einer Behörde oder Dienststelle zu sein, in keiner Weise Auskünfte über persönliche Verhältnisse zu geben. Staatliche Stellen und/oder Stellen des Kreditwesens würden finanzielle Forderungen immer schriftlich thematisieren.
Hermann Schwichtenberg
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