Polizeipräsidium Mainz
05.11.2014, 14:40 – Polizeipräsidium Mainz
Bad Kreuznach / Bingen, Brandstiftungen im Bereich Nahetal drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz
Seit Anfang Juli diesen Jahres kam es im Bereich Mainz-Bingen und Bad Kreuznach zu einer Serie von nahezu 40 Bränden mit einer Schadenssumme von mehreren Millionen Euro. Bei der überwiegenden Anzahl ist von vorsätzlicher Brandstiftung auszugehen. Unter anderem wurde in der Nacht vom 08.08. auf den 09.08.2014 in Sprendlingen bei der Fa. Euramobil ein brennendes Wohnmobil gemeldet. Der Brand griff auf die angrenzende Ausstellungshalle über und verursachte allein hier einen Gesamtschaden von mehreren Millionen Euro.
Durch umfangreiche und sehr zeitintensiver Maßnahmen, insbesondere durch Zeugenvernehmungen, Auswertung von Spuren und Observationsmaßnahmen konnte die Kriminalpolizei in Bad Kreuznach teils mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei und des Mobilen Einsatzkommandos des LKA Rheinland-Pfalz drei männliche Tatverdächtige im Alter von 19 und 20 Jahren ermitteln. Nach deren vorläufiger Festnahme am 04.11.2014 hat das Amtsgericht Mainz heute gegen diese Untersuchungshaftbefehle vom 31.10.2014 wegen des dringenden Verdachts der gemeinschaftlichen vorsätzlichen Brandstiftung in mehreren Fällen in Vollzug gesetzt.
Im Rahmen der Festnahme wurden auch die Wohnungen der Tatverdächtigen durchsucht und zwei Fahrzeuge sichergestellt.
Den Heranwachsenden werden nicht nur die Brandstiftungen zur Last gelegt, sondern auch eine Reihe von Kennzeichendiebstählen, Tankbetrügereien und Sachbeschädigungen.
Die Tatverdächtigen haben teilweise Angaben gemacht. Die Ermittlungsbehörden gehen nunmehr davon aus, dass die Inhaftierten als alleinige Täter, teils in wechselnder Besetzung, für die Brandstiftungen in Frage kommen.
Die Tatverdächtigen stammen alle aus der Region Mainz-Bingen. Zwei davon sind bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Alle drei Verdächtigen wohnten bis zu ihrer Festnahme noch bei ihren Eltern.
Eine frühere Unterrichtung der Öffentlichkeit war aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.
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