POL-IZ: 141104.3-Wesseln: Fahren ohne Fahrerlaubnis auf lärmendem Kraftrad

04.11.2014 | 16:50 Uhr

Kreis Dithmarschen (ots) – Ein 19-Jähriger aus Tellingstedt geriet am Montagmorgen (7.34 Uhr) in der Waldstraße in eine Verkehrskontrolle der Heider Polizei. Die hatte festgestellt, dass der junge Mann mit einer Geschwindigkeit von 45 bis 50 km/h durch Wesseln knatterte. „Der lauten Geräuschentwicklung nach lag offenbar ein Defekt an der Auspuffanlage vor“, heißt es im Polizeibericht. Darauf angesprochen gab der junge Mann an, er wüsste nicht, ob der Auspuff defekt sei, aber aufgefallen wäre ihm die Lautstärke auch schon. Die Beamten sorgten mit der Einleitung eines Kontrollberichtsverfahrens dafür, dass er das Manko beheben lässt. Über das Ergebnis seiner Bemühungen (den abgestellten Lärm) wird er die Polizei unterrichten müssen.

Ärger bekam der 19-Jährige auch deshalb, weil er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis (Klasse M) ist – er konnte lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, die er aber nicht mit sich führte. Lediglich seinen Personalausweis hatte er dabei. Zuwenig, um einer Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 Straßenverkehrsgesetz) zu entgehen.

Hinweis: Mofa-Prüfbescheinigungen berechtigen nur, Krafträder zu fahren, die bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h fahren können. Das dürfte dem Tellingstedter auch bekannt sein, der zugab, dass seine Maschine („Auch mit eingebauter Drossel“) 45 km/h schnell sein kann. Der Hinweis von ihm, seine Werkstatt hätte das Problem nicht lösen können, ist rechtlich gesehen ohne Wert für ihn. Auch deshalb: Das Zweirad durfte er nun nicht mehr fahren, schob es deshalb zu seiner Arbeitsstelle.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa