Polizei warnt erneut vor Betrugsmasche
NIEDERBAYERN. Insbesondere ältere Menschen werden häufig über das Telefon getäuscht und zur Überweisung von hohen Geldbeträgen aufgefordert und werden dadurch Opfer von internationalen Betrügerbanden.
Die Täter nehmen mit älteren Personen telefonisch Kontakt auf und benachrichtigen diese darüber, dass sie bei einem Gewinnspiel einen hohen Geldbetrag oder etwa eine Reise gewonnen haben. Die Auswahl der „Gewinner“ erfolgt meist aufgrund der Eintragungen in Telefonbüchern, wobei die Täter speziell auf „altmodisch“ klingende, nicht mehr gebräuchliche Vornamen achten. Den „Gewinnern“ wird am Telefon vorgetäuscht, dass sie an ihren Gewinn nur kommen, wenn sie eine Bearbeitungsgebühr oder Nebenkosten überweisen. Die Überweisung bzw. Einzahlung sollen die „Gewinner“ über Bargeldtransfer-Unternehmen wie Western Union durchführen. Damit ist es den Tätern möglich, den einbezahlten Betrag weltweit als Bargeld in Empfang zu nehmen, ohne ein Konto haben zu müssen.
Um der telefonischen Gewinnbenachrichtigung einen seriösen und reellen Eindruck zu vermitteln und um die eigene Identität zu verschleiern, nutzen die Täter das sog. „Call ID Spoofing“. Mit diesem Verfahren kann auf die Rufnummernanzeige des angerufenen Telefons Einfluss genommen werden. Dabei wird anstatt der Originalrufnummer des Anrufers eine vom Täter frei wählbare Telefonnummer angezeigt. Die Täter benutzen hierbei oftmals die veröffentlichen Telefonnummern von Polizeidienststellen, von Rechtsanwälten oder Notaren oder anderen existenten Personen. Der evtl. zweifelnde „Gewinner“, der die angezeigte Rufnummer überprüft oder gar anwählt, wird in den Glauben versetzt, dass der Anruf etwa aus der gleichen Stadt oder zumindest innerhalb Deutschlands erfolgte. Die tatsächliche Originalrufnummer aus dem Ausland, mit der der Angerufene Verdacht schöpfen könnte, wird nicht angezeigt und damit verschleiert. Die Gefahr des „Call ID Spoofing“ besteht grundsätzlich in unregulierten Kommunikationsnetzen wie dem Internet.
Bei einem aktuellen Fall der Straubinger Kriminalpolizei sollte ein 81-jähriger Rentner einen vierstelligen Euro-Betrag überweisen, um zu seinem Gewinn zu kommen. Obwohl auf dem Telefon des Rentners eine örtliche Telefonnummer angezeigt wurde, operierten die Täter aus dem Ausland.
Die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger sollten daher bei der Mitteilung von Gewinnen vorsichtig sein. Keinesfalls sollten überstürzt Überweisungen vorgenommen werden. Eine Rücksprache mit nahen Angehörige oder der örtlichen Polizeidienststelle wird in derartigen Fällen dringend angeraten.
Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team, Jürgen Wallmaier, PHK, 09421-868-1015
Veröffentlicht am 28.10.14 um 15.46 Uhr.