IM-MV: Lorenz Caffier: Das Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung aufzulegen war eine gute und richtige Entscheidung/Finanzielle Unterstützung für weitere 36 Investitionsvorhaben

27.10.2014 | 16:15 Uhr

Schwerin (ots) – Der Interministerielle Vergaberat zum Kofinanzierungsfonds hatte sich im Oktober zu seiner siebenten Sitzung seit Auflegen des Kofinzanzierungsprogramms der Landesregierung getroffen. Hier wurden für weitere 36 kommunale Investitionsvorhaben rund 3,67 Mio. EUR Förderung bestätigt. Damit wurden seit Auflegen des Förderprogramms (Juli 2012) 273 Anträgen zugestimmt, rund 35,3 Mio. EUR insgesamt sind bisher aus dem Förderprogramm bereitgestellt worden. Die Kommunen konnten so bislang Investitionen in Höhe von über 155 Mio. EUR u.a. für den Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben, den Sportstättenbau oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen.

Lorenz Caffier: „Es wird deutlich, dass der Fonds seine Funktion erfüllt und die hohe Zahl der bereits bewilligten Investitionsmaßnahmen zeigt, dass er von den Kommunen auch gut angenommen wird. Mit diesem Programm unterstützen wir Kommunen, die aufgrund ihrer Finanzlage sonst nicht von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU profitieren könnten, weil ihnen das Geld für den Eigenanteil fehlt. Mit 1 EUR aus dem Fonds können rund 6 EUR tatsächlich investiert werden, aus den rund 3,67 Mio. EUR Förderung werden in der siebenten Runde Investitionen von rund 22,62 Mio. EUR ausgelöst.“

Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50 Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates.

Anträge können Kommunen bis 2016 stellen. Nach der Richtlinie zur Gewährung von Finanzhilfen sind Zuwendungsempfänger aus dem Fonds kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Eine Förderung setzt auch voraus, dass der Haushalt sparsam und wirtschaftlich geführt wird und alle Einnahmequellen in vertretbarem Umfang ausgeschöpft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die „Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm“ ist im Amtsblatt M-V Nr. 31 veröffentlicht sowie auf der Homepage des Innenministeriums www.im.mv-regierung.de unter der Rubrik „Kommunale Themen/Investitionsförderung“. Dort ist auch regelmäßig nach Entscheidung des Vergaberates eine Übersicht aus dem Kofinanzierungsfonds abrufbar.

Anlage: Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen der siebenten Sitzung des Vergaberates

Rückfragen bitte an:  Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Michael Teich Telefon: 0385/588-2008 E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de http://www.regierung-mv.de 

Quelle: news aktuell / dpa