Rollstuhlfahrer nicht beraubt – Berechtigte Forderungssache nach Internetgeschäft

Rollstuhlfahrer nicht beraubt – Berechtigte Forderungssache nach Internetgeschäft

NEUMARKT/OPF. Anders als ursprünglich geschildert sind die Hintergründe zu dem „Raubüberfall“ auf einen 20-jährigen Rollstuhlfahrer in den Abendstunden des 23.10.2014.

Dies ergaben die Ermittlungen der Kripo Regensburg. Hintergrund ist vielmehr eine schon seit längerem bestehende berechtigte Forderungssache nach einem Internetgeschäft, zwischen dem 20-Jährigen und den zwei Männern, denen der Neumarkter seinen Schilderungen zufolge nicht nachgekommen ist.
Der im Rollstuhl sitzende 20-Jährige gab beim Auftauchen der „Gläubiger“ von sich aus die mitgeführte Barschaft im geringen dreistelligen Euro-Bereich heraus. Nun gilt es in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth die weitere strafrechtliche Bewertung abzusprechen.
Eine Nötigung, begangen von den beiden Männern, könnte hierzu im Raum stehen.

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Veröffentlicht am: 24.10.2014, 14:30 Uhr;



Quelle: Bayerische Polizei