23.10.2014 | 10:14 Uhr
Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben
VS-Villingen: Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Konstanz gegen zwei 18- und 20jährige Männer aus dem Raum Villingen-Schwenningen Anklage wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung erhoben.
Am 12.07.2014 kam es bei einem Grümpelturnier in VS-Villingen anlässlich eines Spiels zweier Hobbyfußballmannschaften wegen eines Fouls zu einer Rangelei mehrerer Spieler. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, den Geschädigten, der den Streit schlichten und die rangelnden Spieler auseinanderziehen wollte, mit einem „Kickbox-Kick“ zu Boden gebracht und den bewusstlos am Boden liegenden Geschädigten mehrfach mit den Stollen- bzw. Sportschuhen gegen den Kopf getreten zu haben. Dabei hätten sie billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte aufgrund der Wucht der Tritte an den Verletzungsfolgen versterben könnte. Der 18jährige Angeschuldigte habe sich anschließend noch auf den bewusstlosen Geschädigten gesetzt und ihm mit seiner Stirn drei Kopfnüsse gegeben. Der Geschädigte erlitt eine Gehirnerschütterung, eine HWS-Distorsion sowie eine mittelgradige Innenohrschädigung. Ein weiterer Geschädigter, der den 18jährigen Angeschuldigten von dem bewusstlosen Opfer herunterzog, wurde von den Angeschuldigten ebenfalls mit voller Wucht in den Rücken getreten und gegen die Nase geschlagen. Er erlitt eine Nasenbeinprellung, eine Thoraxprellung und ein Kranio-Zervikales Beschleunigungstrauma.
Die wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraften Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Konstanz steht noch nicht fest.
Dr. Rumpf Erste Staatsanwältin
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