23.10.2014 17:09:00, Trier – Ermittlungsgruppe der Polizei bittet um Mithilfe bei der Bekämpfung der Wohnungseinbrüche – was sind verdächtige Wahrnehmungen?

Polizeipräsidium Trier

23.10.2014, 17:09 – Polizeipräsidium Trier

Trier, Ermittlungsgruppe der Polizei bittet um Mithilfe bei der Bekämpfung der Wohnungseinbrüche – was sind verdächtige Wahrnehmungen? 
 

Nach unserer Pressemitteilung vom 15. Oktober und der heutigen Berichterstattung im Trierischen Volksfreund zur Einrichtung einer Ermittlungsgruppe sind Missverständnisse aufgetreten. Denn das Polizeipräsidium Trier möchte keine Hilfspolizisten, wie im Bericht des Trierischen Volksfreundes dargestellt, sondern aufmerksame Bürgerinnen und Bürger, die für die Polizei potenzielle Zeugen sind. Es geht darum, die Sensibilität für Wohnungseinbrüche im eigenen und benachbarten Wohnumfeld zu verstärken.


Immer mehr Wohnungseinbrüche werden  im Bereich des Polizeipräsidiums Trier begangen – das zeigt die Statistik. In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres ereigneten sich 454 vollendete und versuchte Wohnungseinbrüche. In 2014 weisen die aktuellen Zahlen für den gleichen Zeitraum bereits annähernd 100 Fälle mehr aus. Die nun kommenden dunklen Monate lassen eine weitere Steigerung befürchten, weil sich Einbrecher die Dunkelheit zunutze machen.
Zunehmend belegen Ermittlungsergebnisse, dass überörtlich agierende Täter teilweise in Bandenstrukturen  am Werk sind. Um dieses Phänomen möglicher Bandenstrukturen besser erkennen und ihm begegnen zu können, hat das Polizeipräsidium Trier am 15. September eine zentrale Ermittlungsgruppe zur Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen eingerichtet. Die achtköpfige Ermittlungsgruppe besteht aus Spezialisten der Schutz- und Kriminalpolizei aus dem gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Trier. Sie analysieren und bewerten Informationen und Tatorte, um die Delikte aufzuklären und die Täter zu ermitteln.


Das Erfolgsrezept polizeilicher Arbeit liegt in der engen Kooperation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere in diesem Deliktsbereich ist die Polizei auf Zeugenhinweise angewiesen.
Häufig fällt bei Befragungen der Nachbarn im Rahmen der Ermittlungen rückblickend auf, dass sie bereits vor einem Einbruch verdächtige Wahrnehmungen gemacht, ihnen jedoch zunächst keine Bedeutung beigemessen hatten. Im Nachhinein können die Zeugen diese, für die Polizei wichtigen Details, häufig nicht mehr mit der für die Ermittlungen notwendigen Genauigkeit wiedergeben. Und genau um diese Wahrnehmungen geht es der Polizei.
Doch was sind verdächtige Wahrnehmungen und was nicht? Was unterscheidet  „normales“ von verdächtigem Verhalten?
Verdächtig  in diesem Sinne ist nicht ein ortsfremder Mensch, der sich die Umgebung und Gebäude anschaut – das macht jeder Tourist, der die Region besucht.
Vielmehr geht es um auffällige Verhaltensweisen, die dem Bürger  befremdlich erscheinen. Dabei ist eine abschließende Aufzählung natürlich nicht möglich. Die Polizei gibt jedoch Hinweise auf Verhaltensweisen, die Täter durchaus an den Tag legen könnten:


– in Wohngebieten parkende oder mehrfach langsam fahrende PKW/Kleintransporter/Lieferwagen mit ortsfremden oder ausländischen Kennzeichen, in denen Insassen unverhältnismäßig lange verweilen und die Umgebung beobachten und/oder  Fotos anfertigen
– fremde Menschen an Häusern und in Gärten oder auf eingezäunten Grundstücken
– fremde Personen, die Gebäude und Eintrittsmöglichkeiten ohne erkennbaren Grund genau in Augenschein nehmen
– Menschen in den beschriebenen Situationen, die aufgrund ihres Verhaltens den Anschein erwecken, sich verstecken oder nicht entdeckt werden zu wollen
– ortsfremde Personen, die von Haus zu Haus gehen, klingeln und, falls geöffnet wird, einen fadenscheinigen Vorwand präsentieren (z.B. geben sie vor, ein Glas Wasser zu benötigen oder die Toilette aufsuchen zu müssen bzw.  fragen nach Personen, die gar nicht im Haus wohnen, um das Wohnhaus auszukundschaften)


Kurz, ungewöhnliche Verhaltensweisen, die Bürgerinnen und Bürger bei entsprechender Sensibilität mit dem Phänomen Wohnungseinbruch in Verbindung bringen.


Wer solche oder ähnliche Feststellungen macht, sollte unbedingt sofort die Polizei informieren. Ansprechpartner ist jede Polizeidienststelle. Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Polizei sich immer um die Angelegenheit kümmert. Die Mitteiler brauchen sich nicht vor einem vermeintlichen „Fehlalarm“ zu scheuen.
Tatsächlich hilft der Polizei jede über die eigentliche Beobachtung hinausgehende Information zu dem Sachverhalt.
Sofern sich Zeugen aufgrund der vorgenannten Verhaltensweisen von Personen  Notizen zu ihren Beobachtungen oder aus eigenem Entschluss Fotos gemacht haben, können sie diese der Polizei zur Verfügung stellen.
Der augenscheinlich missverständliche polizeiliche Aufruf zur Fertigung von Fotos war zu allgemein gefasst. Nur bei gesicherten Verdachtskriterien, wie oben beispielhaft beschrieben, sind Fotos aus Sicht der Polizei zweckmäßig und zu rechtfertigen.  In jedem Fall aber sind amtliche Kennzeichen, Fahrzeugtyp  oder –farbe, genaue Personenbeschreibungen und besondere Merkmale mit Wiedererkennungswert für die Ermittlungen von großer Bedeutung.


Wer verdächtige Wahrnehmungen macht oder in jüngster Vergangenheit bereits Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, der Polizei Informationen über den Notruf – 110- oder per E-Mail unter kdtrier.wohnungseinbruch@polizei.rlp.de  zukommen zu lassen.


Polizeipräsidium Trier

Salvianstraße 9
54290 Trier
Telefon: 0651/9779-0
 

Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz