POL-IZ: 141022.3-Stördorf: Uneinsichtiger Fußgänger auf B5

22.10.2014 | 11:18 Uhr

Kreis Steinburg (ots) – Gestern Abend (17.50 Uhr) wurde die Polizei von einem Verkehrsteilnehmer über Notruf darüber informiert, dass sich ein Fußgänger auf der Bundesstraße 5 aufhält – und zwar auf einem Teilstück, das zur Kraftfahrstraße zählt, die zwischen Itzehoe und Brunsbüttel verläuft. Eine Polizeistreife aus Wilster traf dann auch einen 44 Jahre alten Mann aus dem Nahbereich von Itzehoe in Höhe Mühle Honigfleth an. Er beging dort – verbotswidrig – den rechten Grünstreifen in Richtung Itzehoe.

Die Beamten sprachen den Mann an. Und der bekundete, „etwas verloren“ zu haben, was er „nun suchen“ würde. Nach kurzem Zureden stieg der Mann widerwillig in den Streifenwagen, um es sich dann doch anders zu überlegen: Laut Polizeibericht stieß der 44-Jährigen einen Beamten innerhalb des Kombi-Fahrzeuges zur Seite, sprang aus dem Auto und wollte sich in Richtung Itzehoe entfernen. Um den Mann vor den schwerwiegenden Folgen eines möglichen Unfalls zu bewahren und weil die Gesamtsituation für die Beamten völlig unklar war und die Personalien des Mannes noch nicht notiert waren – er hätte sich als Fußgänger an der Stelle gar nicht aufhalten dürfen – lief ihm ein Beamter hinterher.

Es gelang dem Beamten rasch, den Mann zu ergreifen und festzuhalten. Dabei stürzten beide auf die nasse und weiche Bankette. Mit Hilfe des zweiten Beamten wurde der 44-Jährige an Ort und Stelle fixiert und in Handfesseln in den Streifenwagen gebracht. Für den gut gemeinten Hinweis, sich unter Lebensgefahr an der Kraftfahrstraße aufgehalten zu haben, war er aber nicht empfänglich.

„Das Gesamtverhalten war unkooperativ und uneinsichtig“, heißt es im Polizeibericht. Und: „Der Beschuldigte machte einen leicht verwirrten und in sich gekehrten Eindruck, war aber keineswegs hilflos. Alkohol- und Drogeneinwirkung lagen nicht vor.“

Was den 44-Jährigen überhaupt bewogen hatte, sich auf der Kraftfahrstraße aufzuhalten, konnte zunächst nicht geklärt werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Wache in Wilster wurde er aus der polizeilichen Obhut entlassen.

Verantworten muss sich der Mann nun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, eine Straftat nach Paragraph 113 des Strafgesetzbuches, wegen Körperverletzung (ein Beamter verletzte sich an Hand und Knie, der 44-Jährige blieb unverletzt) und wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen.

Rückfragen bitte an:  Polizeidirektion Itzehoe Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010 Mobil: +49 (0) 171 337 53 56 E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de 

Quelle: news aktuell / dpa