POL-FR: – Bad Säckingen. Zigarettenautomat aufgesprengt – Bad Säckingen. Ausgerastet – Waldshut-Tiengen/Waldshut. Rollerfahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss

22.10.2014 | 10:11 Uhr

Freiburg (ots) – Bad Säckingen. Zigarettenautomat aufgesprengt

In der Nacht zum Dienstag wurde in der Basler Straße ein Zigarettenautomat aufgesprengt und mit Hebelwerkzeugen aufgebrochen. Es wurden Zigaretten im Wert von ca. 70 EUR entwendet, der entstandene Sachschaden dürfte bei ca. 2.000 EUR liegen.

Bad Säckingen. Ausgerastet

Ein 40 Jahre alter Mann hat am späten Dienstagabend bei der Polizei für viel Arbeit gesorgt. Bedienstete einer Tankstelle hatten die Polizei gerufen, weil der deutlich alkoholisierte Mann mit Lebensmitteln herumwarf. Er hatte eine Wurst bestellt und weil ihm diese nicht heiß genug war, hat er das Personal beschimpft und mit seinen Esswaren beworfen. Der Polizei gegenüber weigerte er sich, sich auszuweisen oder seine Personalien anzugeben. Vielmehr versuchte er im Beisein der Polizisten im Eingangsbereich zu pinkeln. Nun war das Maß voll, der Mann wurde in Gewahrsam genommen. In der Zelle randalierte er, riss die Kleider vom Leib und stopfte eine Decke in Toilette. Durch ständiges Betätigen der Wasserspülung setzte er die Zelle unter Wasser. Am Morgen wurde der Mann entlassen, auf ihn kommt nun eine Rechnung für den Polizeieinsatz, die Unterbringung in der Gewahrsamszelle und deren Reinigung zu.

Waldshut-Tiengen/Waldshut. Rollerfahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss

Einer Polizeistreife fiel am Dienstagabend gegen 21.50 Uhr in der Eisenbahnstraße ein mit zwei Personen besetzter Motorroller durch die unsichere Fahrweise auf. Bei dem 36 Jahre alten Fahrer wurde Atemalkoholgeruch festgestellt, außerdem zeigte er Symptome für Drogeneinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über einem Promille, auch ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis auf Cannabiswirkstoffe. Der Motorroller hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen, es war ein altes Kennzeichen angebracht, an dem das eingeprägte Gültigkeitsjahr entfernt worden war. Der Mitfahrer, dem der Roller gehört, wird ebenfalls angezeigt. Er darf nicht zulassen, dass ein unter Alkohol oder Drogen stehender Fahrer sein Fahrzeug benutzt, außerdem ist er als Halter auch für die Einhaltung der Versicherungspflicht verantwortlich.

Rückfragen bitte an:  Polizeipräsidium Freiburg Paul Wißler Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 07741 8316-201 E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/ 

Quelle: news aktuell / dpa