Der Herbst ist da! – Erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr – Verhaltenstipps des Polizeipräsidiums Oberpfalz

Der Herbst ist da! – Erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr – Verhaltenstipps des Polizeipräsidiums Oberpfalz

REGENSBURG. Die letzten Spätsommertage sind passe, Sturm und Regen haben sie abgelöst – der Herbst ist da und damit auch Nebel und Raureif. Für die Motorrad- und Autofahrer bringen diese Signale des nahenden Winters auch ein erhöhtes Gefahren- und Unfallrisiko mit sich.

Ein verkehrssicheres Fahrzeug und vorausschauendes Fahren helfen Unfälle zu vermeiden!

Um Schlagzeilen wie „Biker auf verschmutzter Fahrbahn gestürzt und schwer verletzt!“ oder „Reifglätte auf Brücke führt zu tödlichem Verkehrsunfall!“ zu vermeiden, erinnert das Polizeipräsidium Oberpfalz einmal mehr an ein verkehrsgerechtes, situationsangepasstes Fahrverhalten.

Folgende Tipps will es dabei in Erinnerung rufen:

• Zeitverzögerungen sollten bei allen Fahrten einkalkuliert werden.

• Wegen der früh einbrechenden Dunkelheit ist „Sehen und Gesehen werden" gerade in Herbst- und Wintermonaten für alle Verkehrsteilnehmer unerlässlich.

• Durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse in der „dunklen“ Jahreszeit verschmutzen die Scheinwerfer schneller und müssen regelmäßig gereinigt werden.

• Die Fahrgeschwindigkeit ist stets den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen, nach der Devise: „Fahr langsam es eilt!“.

• Der Bremsweg kann sich bei nasser Straße nahezu verdoppeln. Dies muss gerade vor Kreuzungen und Fußgängerüberwegen berücksichtigt werden.

• Nebel und überfrierende Nässe sind insbesondere in Flussniederungen sowie auf Brücken und Waldschneisen zu erwarten. Besondere Vorsicht ist an diesen Orten geboten! Beträgt die Sichtweite bei Nebel weniger als 50 Meter, darf nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden.

• Laub und Fahrbahnverschmutzungen, letztere oft verursacht durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, erhöhen die Rutschgefahr und das Schleuderrisiko. Gerade in landwirtschaftlich genutzten Gebieten gilt es daran zu denken!

• Wenn die Nebelschlussleuchte benutzt wird, dann nur wenn die Sichtweite nicht mehr als 50 Meter beträgt. Nachfahrende Verkehrsteilnehmer werden sonst massiv geblendet. Der Missbrauch kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € geahndet werden!

• Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden ist mit Wildwechsel zu rechnen ergo ist an entsprechenden Gefahrenstellen die Geschwindigkeit zu reduzieren.

• Zahlreiche Aktionen bei Kfz-Werkstätten und den Verkehrssicherheitsorganisationen bieten die Möglichkeit zum „Lichttest 2014“. Ziel der Internationalen Kfz-Beleuchtungsaktion ist es, die “Blinden und Blender“ unter den Autofahrern aufzuspüren.

• Scheiben und Scheibenwischer sollten genau in Augenschein genommen werden. Ist die Scheibe innen oder außen verschmutzt, so kann dies die Sicht massiv beeinträchtigen. Defekte Wischer sind auszuwechseln. Ausreichender Frostschutz im Scheibenwaschwasser soll rechtzeitig eingefüllt werden.

• Grundvoraussetzung ist, dass jedes Fahrzeug frühzeitig und hier heißt die Faustregel von Oktober bis Ostern, mit den „richtigen“ Reifen unterwegs ist – mit Winterreifen mit einem ausreichenden Profil. Weniger als 1,6 Millimeter Profiltiefe darf ein Reifen nicht haben. Fachleute raten sogar zu einer Tiefe von 4 Millimetern denn nur so haben die Lamellen noch die richtige Stärke und die entscheidende Griffigkeit. Im Nachbarland Österreich gilt übrigens jeder Reifen der weniger als 4 mm Profil hat, automatisch als Sommerreifen, mit allen Konsequenzen die damit verbunden sind.

• Winterreifen sollen frühzeitig montiert werden, nicht erst wenn der Schneepflug unterwegs ist. Bereits bei Temperaturen unter +7 Grad lässt die Griffigkeit der Sommerreifen merklich nach. Dagegen machen sich kältetaugliche Reifenprofile besonders bei Kurvenfahrten, beim Anfahren und beim Bremsen positiv auf das Fahrverhalten bemerkbar!

• Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen geführt werden. Hierunter fallen Reifen, die mit der Aufschrift „M + S“ (Matsch und Schnee), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Wer sich dennoch nicht an die Vorgaben des § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 120 € und einem Punkt in Flensburg rechnen, sollte es zu einem Unfall kommen. Noch schwerwiegender können die Folgen bei einem Unfall mit Sommerausrüstung sein, denn hier erlischt möglicherweise der Kaskoschutz der Versicherung.

• Verkehrssicherheit geht Alle an, deshalb abschließend der Hinweis auf das bayerische Verkehrssicherheitsprogramm 2020 (www.sichermobil.bayern.de), das alle Verkehrsteilnehmer unter dem Motto „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ beherzigen sollten.

Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Michael Rebele, Tel.: 0941/506-1012
Veröffentlicht am: 22.10.2014, 12:25 Uhr;



Quelle: Bayerische Polizei