20.10.2014 | 17:43 Uhr
Ulm (ots) – Auf Antrag der Ulmer Staatsanwaltschaft hat der zuständige Richter am Amtsgericht im Verlauf des heutigen Nachmittags (20.10.2014) einen Unterbringungsbefehl gegen eine 36-Jährige erlassen. Sie steht im dringenden Verdacht, am Sonntag im Zustand der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit ihre elfjährige Tochter getötet und ihren zweijährigen Sohn lebensgefährlich verletzt zu haben. (Wir berichteten: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/110979/2858451/pol-ul-ul-nellingen-staatsanwaltschaft-ulm-und-polizei-teilen-mit-maedchen-tot-bub-schwer-verletzt). Die Frau aus dem Kreis Göppingen räumte die Tatbegehung ein. Sie wird nun in einem psychiatrischen Krankenhaus einstweilig untergebracht. Derweil dauern die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei an, um die Hintergründe der Tat aufzuklären. Am Dienstag soll eine Obduktion an der Leiche der Elfjährigen durchgeführt werden. Sie soll Aufschluss darüber geben, was zum Tod des Mädchens geführt hat. Der Zweijährige, der sofort in eine Klinik gebracht wurde, ist mittlerweile außer Lebensgefahr.
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