POL-FR: Autobahnfanhndung PP Freiburg: Regionale Großfahndung im Bereich Bühl

20.10.2014 | 11:50 Uhr

Freiburg (ots) – Am gestrigen Sonntag führte in den frühen Morgenstunden die Autobahnfahndung, zusammen mit einer Streife der Bundespolizei, eine Regionale Großfahndung zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität durch.

Bereits beim zweiten überprüften Fahrzeug klickten für einen 32jährigen, aus Frankreich stammenden Mitfahrer die Handschellen. Er wurde von der Justiz zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe anlässlich begangener Eigentumsdelikte gesucht.

Im Fahrzeug selbst wurden die Fahnder auch fündig – hier stellten sie geschmuggeltes Cannabis sicher. Zwei weitere Personen gelangen nunmehr wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige.

An selbigem Morgen stellten die Beamten noch einen weiteren Verstoß gg. das Betäubungsmittelgesetz, diesmal mit Amphetamin bei einem 23jährigen Deutschen, fest. Auch diesbezüglich wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Zwei zur Aufenthaltsermittlung Gesuchte, 29 und 53jährig, ebenfalls wegen zuvor begangenen Eigentumsdelikten, verfingen sich auch im ausgelegten Netz. Die betreffenden Justizbehörden, u.a. aus Frankreich, werden nun über die polizeilichen Feststellungen informiert.

Die Kontrolle eines in Osteuropa zugelassenen Fahrzeuges ließen beim Fahrzeugführer die Handschellen klicken – er wurde von der Staatsanwaltschaft wegen Diebstahl von Werkzeugen aus einem Baumarkt mit Haftbefehl gesucht.

Wegen der Scheinzulassung eines Fahrzeuges in Osteuropa gelangte ein Deutscher wegen Verstoßes gg. die Abgabenordnung bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige; er hatte gehofft, die KFZ-Steuer für sein emissionsstarkes Fahrzeug auf diesem Weg umgehen zu können. Neben dem Strafverfahren erfolgt nun eine Nachbesteuerung durch das zuständige Hauptzollamt.

Ein marokkanischer Staatsangehöriger, 27jährig, wurde wegen illegalem Aufenthalt festgenommen und einer geordneten Ausreise zugeführt. Ein diesbezügliches Strafverfahren wurde ebenso eingeleitet.

Wegen Sozialhilfebetrug wurden an dem Sonntagmorgen ebenfalls Ermittlungen getätigt; hier wird nunmehr die Vermögenslage mit den, dem leistungsgewährenden Amt bekannten finanziellen Umständen abgeglichen.

Einen tierschutzrechtlichen Verstoß deckten die Beamten auf, als sie einen Hundetransporter aus Osteuropa kontrollierten. Das Fahrzeug war ursprünglich unter anderem Gesichtspunkt in den Fokus der Fahnder gelangt und längere Zeit beobachtet worden. Als in Nordbaden Hunde aus dem Fahrzeug heraus an die, an die betreffende Örtlichkeit hinbestellten Abnehmer abgegeben wurden, begannen die Ermittlungen.

Nach derzeitigen Feststellungen war der Hunde- und Katzentransport nicht sachgerecht durchgeführt wurden, die weiteren Ermittlungen erfolgen über die zuständigen Veterinärbehörden.

lr/rm

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Quelle: news aktuell / dpa