20.10.2014 | 17:14 Uhr
Aalen (ots) – Am Sonntagabend wurde die Ellwanger Polizei alarmiert, weil eine Autofahrerin gegen 18 Uhr meldete, dass zwischen Rotenbach und Hinterlengenberg möglicherweise ein Mensch leblos im Straßengraben liegt. Die Anruferin teilte mit, dass sie die Beobachtung bei der Vorbeifahrt gemacht hat. Sie hätte aus Angst vor einem Überfall nicht angehalten, da sie ihr Kleinkind im Auto habe. Eine Ellwanger Streife fuhr die angegebene Stelle an und stellte dort tatsächlich eine Schaufensterpuppe fest, die im Straßengraben lag. Die polizeilichen Ermittlungen führte zunächst zu einer Gruppe 15- bis 16-jähriger Schüler, die der Polizei erklärten, dass sie an einem Ellwanger Gymnasium zur Schule gingen und dort an einem Schulprojekt arbeiteten. Sie hätte dabei den Auftrag die Hilfsbereitschaft von Verkehrsteilnehmern bei Unglücksfällen zu untersuchen. Dazu hätten sie das beschriebene Szenarium erfunden. Die Polizei lobte sie für ihr Engagement und tadelte sie dafür, dass sie weder Polizei noch Rettungsleitstelle informiert oder sich eine Genehmigung für ihr Projekt eingeholt hatten. So weit so gut und alles noch einmal gutgegangen. Zunächst auch der Schwindel mit dem Schulprojekt. Die Polizei hat den aufgetischten Sachverhalt natürlich auch bei der Schule überprüft und dabei festgestellt, dass es dort kein entsprechendes Projekt gibt. Inzwischen steht also fest, dass es nicht die Schule war, die die Schüler trieb, sondern die Neugier. Man wollte Leute erschrecken und hoffte wohl auf filmreife Reaktionen, die man dann, wie heute üblich, über irgendeine Online-Plattform mit der Welt teilen könnte. Die Polizei warnt eindringlich davor, solche Spielchen im Straßenverkehr zu veranstalten. Werden Menschen durch solche Eingriffe gefährdet oder gar geschädigt, kann man sich da einiges einhandeln, an was man in seinem Eifer sicherlich nicht gedacht hat. Neben Geldstrafen sieht das Gesetz dafür sogar Freiheitsstrafen vor. Und Schadensersatzforderungen lassen dann nicht lange auf sich warten. Aber auch ohne die ganz schlimmen Folgen für andere, könnte beim Jugendlichen schnell das Recht auf einen eigenen Führerschein in Gefahr kommen. Allerdings hatte der gemeldete Fall auch etwas Gutes. Auch mit der Melderin des Sachverhalts führte die Polizei ein entsprechendes Gespräch und belehrte sie darüber, dass ein Vorbeifahren an einem Unglücksort nicht mit der diffusen Furcht vor Überfällen zu begründen ist. Auch eine unterlassene Hilfeleistung ist mit Strafe belegt und bei entsprechenden Folgen aus dem Nichttätigwerden kommen die noch oben drauf.
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