16.10.2014 | 10:59 Uhr
Wilhelmshaven (ots) – wilhelmshaven. Radfahrer fuhr ohne Licht und in Schlangenlinien – in der Nacht zum Donnerstag, 16.10.2014, fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung gegen 01:10 Uhr auf der Kieler Straße ein Fahrradfahrer auf, der ohne Licht und in Schlangenlinien fuhr.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten eine Alkoholfahne fest. Ein daraufhin freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,76 Promille. Außerdem gab der Radfahrer gegenüber den Beamten an, dass er das benutzte Fahrrad kürzlich erst gefunden habe.
Bei dem Fahrrad handelt es sich um ein Prince-Fahrrad in schwarz, welches er in der Friedrich-Paffrath-Straße gefunden haben will. Gegen den 33-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Unterschlagung eines Fahrrades eingeleitet, die Ermittlungen dauern an.
Verkehrsunfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs
Außerdem kam es in den frühen Donnerstagmorgenstunden, gegen halb fünf an der Kreuzung Oldenburger Straße/Peterstraße zu einem Verkehrsunfall.
Dort beabsichtigte ein 25-Jähriger, vermutlich von der Hooksieler Landstraße kommend, mit seinem Pkw VW nach rechts auf die B 210 abzubiegen. In Folge nicht angepasster Geschwindigkeit wurde er jedoch nach links aus der Kurve herausgetragen und fuhr gegen eine Verkehrsinsel. An der Unfallstelle lagen auf der Fahrbahn der Rechtsabbiegespur Oldenburger Straße Richtung Peterstraße ein großes schwarzes Kunststoffteil eines Pkw und neben diversen abgesplitterten Fahrzeugteilen ein Kennzeichen.
Zwei Betonkantsteine der Verkehrsinsel wiesen Schlagmarken auf, auf der Fahrbahn der Rechtsabbiegespur war bis hin zum Grünstreifen Öl verteilt.
Der Unfallverursacher entfernte sich zunächst, konnte jedoch etwa zwanzig Minuten später an der B 210 in Höhe der Unterführung der Bundesautobahn 29, Fahrtrichtung Jever, bei der dortigen Baustelle festgestellt und kontrolliert werden.
Ein freiwillig durchgeführter Test am tragbaren Alkomaten ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,87 Promille, woraufhin die Entnahme einer Blutprobe durchgeführt wurde.
Der Führerschein des 25-Jährigen wurde sichergestellt und Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
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